Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 168

1912 - München : Oldenbourg
168 Die Gewaltherrschaft Napoleons und ihr Zusammenbruch. Wallis und Neuenburg zurück (letzteres unter Preußens Oberhoheit) und wurde für immer als neutral erklärt. — Nach Spanien und Portugal kehrten die Dynastien Bourbon und Braganza zurück (S. 155). — Auch in Italien stellte man den alten Zustand wieder her. Nur erfuhr Sardinien eine Vergrößerung durch Einverleibung von Genua; Venetien (nebst Istrien und Dalmatien) fiel an Österreich; P a r m a - Piacenza sollte nach dem Tode der Kaiserin Marie Luise (S. 164) an eine bourbonische Linie fallen, die einstweilen Lucca erhielt. Für Deutschland wurden im allgemeinen die territorialen Verhältnisse von 1805/06 wiederhergestellt. Im einzelnen ergaben sich folgende Änderungen: Österreich hatte schon kurz nach dem ersten Pariser Frieden von Bayern Tirol mit Vorarlberg, Salzburg und das Jnnviertel zurückerhalten; dazu empfing es außer dem Lombardisch-Venetianischen Königreich (s. oben) noch Ostgalizien (von Rußland), besaß also fortan eine zusammenhängende Ländermasse mit allerdings national sehr verschiedener Bevölkerung. — Preußen behielt von seinen früheren polnischen Besitzungen nur Westpreußen (mit Danzig und Thorn) sowie Posen, bekam aber seine ehemaligen westelbischen Besitzungen zurück (mit Ausnahme von Ostfriesland und Hildesheim, die an Hannover fielen), dazu die nördliche Hälfte Sachsens nebst Erfurt, ferner Schwedifch-Pommern mit Rügen, Westfalen und die Rheinprovinz (Jülich-Berg, Köln, Trier, Koblenz rc. 2c.); nur Ansbach-Bayreuth trat es dauernd an Bayern ab. Somit wurde Preußen wieder (im Gegensatze zu Österreich) ein fast rein deutscher Staat und erstreckte sich wie früher, allerdings territorial unterbrochen, von der Memel bis an und über den Rhein, sodaß seine Interessen neuerdings (vgl. S. 95) mit denen Gesamtdeutschlands zusammenfielen. — Bayern erhielt für feine Verluste (Tirol usw.) das heutige Unterfranken (Würzburg, Aschaffenburg) und die heutige Rheinpfalz. Die von Österreich zugesicherte territoriale Verbindung zwischen Unter-stanken und der Rheinpfalz konnte jedoch nicht erreicht werden. Somit bekam Bayern im wesentlichen feine heutige Gestalt und Zusammensetzung. Die Vereinigung verschieden gearteter Stämme (Bayern, Schwaben, Franken) erwies sich wie im übrigen Deutschland so auch hier als segensreich, weil sie gegenseitige Anregung, Erweiterung des Gesichtskreises, Verbreiterung des Arbeitsfeldes für die Einzelglieder, überhaupt engere Fühlung der deutschen Stämme im Gefolge hatte. — Sachsen verlor die Hälfte feines Gebietes, behielt aber Leipzig und Dresden. — Die übrigen Mittel- und Kleinstaaten behielten ihren Besitzstand. — Oldenburg, Weimar, Hessen-Darmstadt, die beiden Mecklenburg und Luxemburg wurden Großherzogtümer (Baden hatte diesen Titel schon 1805 bekommen). — Demgemäß gehörten zu Deutschland 1 Kaiserreich, 5 Königreiche, 7 Großherzogtümer, 1 Kurfürstentum (Hessen-Kassel), 10 Herzogtümer, 10 Fürstentümer und 4 freie Städte, zusammen 38 Staatengebilde. Dazu kam noch (1817) die Landgrafschaft Hessen-Homburg. Die Gesamtverfassung Deutschlands. Weil die deutschen Staaten auf ihre Souveränitätsrechte nicht wieder verzichten wollten, wurde das Deutsche Reich mit seinem Wahlkaisertum nicht wiederhergestellt. Dafür entstand nach langen und schwierigen Verhandlungen durch die Wiener Bundesakte der sog. 1815 Deutsche Bund, dem noch drei ausländische Fürsten für ihre Nebengebiete an- 8. Juni gehörten, nämlich der König von England (für Hannover), der König von Dänemark (für Holstein und Lauenburg) und der König der Niederlande (für Luxemburg). Anderseits waren die preußischen Provinzen Ost- und Westpreußen sowie Posen, ferner die polnischen, ungarischen und italienischen Besitzungen Österreichs
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer