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1. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 235

1912 - München : Oldenbourg
Die Regierungstätigkeit Kaiser Wilhelms I. 235 beschlossenen Gesetze, gegen die ihm kein Einspruchsrecht zusteht. Außerdem ist der Kaiser oberster Bundesfeldherr. 6. Die Reichsverteidigung ist auf die allgemeine Wehrpflicht aufgebaut. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Die Wehrpflicht dauert vom vollendeten 20. bis zum 39. Lebensjahre; davon fallen 2 (bei der Kavallerie, der reitenden Artillerie und der Marine 3) Jahre auf die aktive Dienstzeit, 5 (bzw. 4) auf die Reserve, 12 auf die Landwehr; daneben kann noch in besonderen Notfällen der Landsturm aufgeboten werden, der die Wehrfähigen vom 17. bis zum 45. Lebensjahre umfaßt. Die Friedens--st ä r k e des deutschen Heeres wird in größeren Zwischenräumen (alle 5—7 Jahre) durch Reichsgesetz bestimmt und beträgt z. Zt. 627 000 Mann (davon treffen auf das bayerische Heer etwa 69 000 Mann). Die Kriegs st ärke kann auf etwa 4 Millionen gesteigert werden. Das Reichsheer ist in 23 Armeekorps eingeteilt (darunter 3 bayerische), jedes Armeekorps in 2 (auch 3) Divisionen, jede Division in 3 (bis 5) Brigaden, jede Brigade in 2 (3) Regimenter usw. Die Kriegsflotte ist ausschließlich Reichsangelegenheit; sie soll (bis 1917) 4 Geschwader umfassen (zu je 2 Divisionen) und aus 32 Schlachtschiffen, 8 Großen und 24 Kleinen Kreuzern (nebst Torpedo- und Kanonenbooten) bestehen. Die Flottenbesatzung beträgt z. Zt. über 50 000 Mann. Kriegshäfen sind Kiel und Wilhelmshaven. — Für das Reichsheer besteht eine einheitliche Militär st rasgerichtsordnung (Standgerichte, Kriegsgerichte, Oberkriegsgerichte und das Reichsmilitärgericht zu Berlin, letzteres mit einem besonderen Bayerischen Senat). — Die Reichsfarben sind Schwarz-Weiß-Rot. b) Die Regierungstätigkeit Kaiser Wilhelms I. Das Deutsche Reich unter Wilhelm I. genoß infolge der gewaltigen Ereignisse, die zu seiner Begründung führten, im Rate der Völker großes Ansehen, wie es das Heilige Römische Reich deutscher Nation seit vielen Jahrhunderten nicht mehr besessen hatte1). Dies erleichterte dem großen Kaiser, beraten von seinem großen Kanzler, die Durchführung der erhabenen Aufgabe, die er sich bei Übernahme der neuen Würde stellte, nämlich „Mehrer des Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an Gütern und Gaben des Friedens, auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung". Freilich mußte Deutschland bei seiner Lage int Herzen Europas, umgeben von mißgünstigen Nachbarn, eine schwererüstung tragen — und trägt sie noch; aber es hat sein gewichtiges Schwert stets nur in die Wagschale des Friedens gelegt, der tatsächlich bis heute erhalten worden ist. Somit begann mit Kaiser Wilhelm I. die längste Friedenszeit, die Mitteleuropa je gesehen hat. 1. Äußere Ereignisse. Schon im Jahre 1872 kam die endgültige Aussöhnung zwischen Deutschland und Österreich zustande, *) Das alte Reich hatte jahrhundertelang die Vorherrschaft in Europa angestrebt und war dadurch mit den nach Selbständigkeit ringenden Völkern in Zwiespalt geraten; das neue Reich begnügt sich mit seiner nationalen Abgeschlossenheit und ist deshalb friedliebend.
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