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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 17

1898 - Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht
Ii. v. Sybel, Erste Jahre des Bundestags. 17 gewesen. Diese Befugnis der Partikularstaaten war um so mißlicher, als drei fremde Könige Mitglieder des Bundes waren, England für Hannover, Niederland für Luxemburg, Dänemark für Holstein. Ohne Zweifel wurde die Regierung dieser Bundeslande nicht nach deutschen, sondern nach fremden Interessen geführt, und bald genug sollte sich die Gefahr dieser Zwitterstellung nicht bloß für die darin befindlichen Territorien, sondern für das ganze öffentliche Leben Deutschlands zeigen. Daß die Präsidialmacht des Bundes, Österreich, bei dem Übergewicht ihrer außerbüudischeu Kroulande kaum ein wärmeres Herz als jene drei Höfe für die deutschen Interessen haben konnte, braucht nicht weiter erörtert zu werden. Vollendet wurde die Uusicherheit aller dieser Dinge dnrch die Aufnahme des deutschen Lersassuugsgesetzes in die Wiener Kongreßakte, welche die fünf Großmächte nebst Schweden, Spanien und Portugal zur Regelung des gesamten europäischen Zustandes vereinbarten. Österreich und Preußen hatten diese Maßregel in dem guten Glauben betrieben, daß damit die Sicherung des Bundes gegen fremde Eingriffe durch Europa gewährleistet sei. Ganz anderer Meinung aber war man in Petersburg, Paris und London; nachdem die Bundesakte als Teil der Kongreßakte unter den Schutz der Mächte gestellt sei, dürfe auch Deutschland ohne die Erlaubnis der Garanten daran nichts ändern, stehe also unter europäischer Vormundschaft, genau so wie im 18. Jahrhundert Polen unter der russischen gestanden hatte. Der Zweifel war um so gefährlicher, als vom ersten Tage an recht viele deutsche Fürsten keine Bedenken trugen, bei innern Nöten oder nachbarlichen Händeln den hohen Schutz vornehmlich des russischen Kaisers anzurufen; soweit wie auf diplomatischem Wege möglich, lehnten wohl die beiden Großmächte derartige Einmischung ab, aber erst als im Jahre 1831 gegen einen von jenen veranlaßten Bundesbeschluß die drei fremden Großmächte als Garanten der deutschen Verfassung einen förmlichen Protest anmeldeten, wies der Bundestag unter Preußens Vorgang die Anmaßung des Auslandes grundsätzlich zurück. Die Fremden ließen daraus den einzelnen Fall auf sich beruhen, hielten aber ihren Anspruch aufrecht, und haben ihn, wie wir sehen werden, noch oft in gefährlicher Weise durchzusetzen versucht. Die wichtigste Forderung eines großen Volkes, die nationale Unabhängigkeit, war somit für Deutschland, am Abschluß seines glorreichen Befreiungskriegs, aus einem anerkannten Rechtssatz zu einer offenen Machtfrage geworden. Müller, Geschichtliches Lesebuch. q
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