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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 122

1898 - Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht
122 Ix. Oncken, Die Trennung von Österreich und der preußische Erbkaiser. Gelehrtenkongreß, dessen Beschlüsse einfache Gutachten waren und für dessen Gutachten lediglich der Wert oder Unwert ihres Aufwandes an Gedankenarbeit in Anschlag kam. Ix. Die Trennung von Österreich und der preußische Erbkaiser. <Oncken, Das Zeitalter des Kaisers Wilhelm. Berlin. Grote. 1890. Band I. 2. Buch. 5. Kapitel. ^Gekürzt.)) In der Sitzung vom 19. Oktober 1848 ward der Versammlung der von den Abgeordneten Mittermaier und Droyseu verfaßte Ausschußbericht über die deutsche Reichsverfassung vorgelegt, und gleich in feinen ersten Sätzen — Dahlmann und Droyseu hatten sie entworfen — nahm der Entwurf unzweideutig Stellung zur deutschen Frage. Der erste Artikel besagte in § 1: „Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes", und der zweite Artikel fügte hinzu, daß das Verhältnis zu dem bisherigen Bundeshaupt von Grund aus geändert werden müsse, denn § 2 lautete: „Kein Teil des deutschen Reichs darf mit nicht deutschen Ländern zu einem Staate vereinigt sein"; und der § 3 sagte: „Hat ein deutsches Land mit einem nicht deutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt, so ist das Verhältnis zwischen beiden Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen." Jener Absatz besagte: Das gegenwärtige Österreich ist ausgeschlossen vom deutschen Reich; und dieser hieß auf deutsch: Will der Kaiser von Österreich zum deutschen Reich gehören, so muß er verzichten auf die Einheit feiner Monarchie, er muß zu seinen nicht deutschen Ländern in das Verhältnis der reinen Personalunion treten: wenn nicht, nicht. Nach hartem Kampf mit den deutschen Brüdern aus Österreich, deren nicht weniger als 175 zu dieser Versammlung gewühlt waren,
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