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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 160

1898 - Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht
160 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. auf gleichen Fuß setzen mit Österreich durch Volkshaus und Erb-rnonarchie. Nur so können wir auch auf gleichem Fuße einen Staatenbund für Trutz und Schutz, Zoll- und Handelsverhältnifse erringen und eingehen. Wenn Sie sich bei der Trennung unserer Staaten in sechs Kreise auf ein nngeeinigtes Deutschland mit Österreich einlassen wollen, ich würde nein sagen, denn es ist Gefahr, daß das Gesamtwohl von ganz Deutschland verschlungen wird von dem meist undeutschen Österreich. Wir müssen ebenso kräftig und einig sein wie das gesamte Österreich, um mit ihm auf gleichem Fuße zu unterhandeln. Sieben Millionen werden wir weniger haben, das werden wir aber dnrch innere Entwickelung zu ersetzen suchen. Aber wir können Österreich nicht zersplittert entgegentreten. Dann, meine Herren, wird die Stimme Deutschlands besser Gehör finden in Österreich, als jetzt unsere Abgeordneten gefunden haben. Das aber glauben Sie mir, abgesehen von allen anderen Gefahren wird dieser Gegensatz zwischen Österreich und Deutschland schon allein die feindlichen Gelüste aufrufen. Österreich hat uns erklärt, es wolle von feinem alten Bundesrechte nicht lassen; wir wissen seine Erklärung, es will dieses Erbkaisertnm nicht, es will ihm entgegentreten, — wie? das wird die Zeit lehren. Anders vielleicht, wenn es seine ungarische und italienische Armee disponibel hat, anders, wenn wir dem zuvorkommen. Aber es liegt hier eine so offenbare Verletzung des Rechtsverhältnisfes vor, daß ich nicht umhin kann, Sie darauf aufmerksam zu machen, wenn Sie jetzt noch neue Verhandlungen suchen. Meine Herren! Gestützt auf den alten deutschen Bund, verlangt Österreich, wir sollten uns nicht so ausbilden, wie wir es für des Vaterlandes Ehre, Freiheit und Kraft notwendig halten, und wer ist es, der diesen alten Bund völlig gebrochen? Österreich durch seine definitive Verfassung. Die deutschen Länder in der großen Minderheit untergeordnet den anderen außerdeutschen Nationen im Reichsparlamente, wie kann bei ihnen noch die Herrschaft der alten Bundesgesetzgebung, wie können die Beschlüsse des alten Bundes für innere und äußere Sicherheit, Militärorganisation, Preßfreiheit, wie können alle diese Beschlüsse in den deutsch-österreichischen Provinzen Kraft und Gewalt haben? Die österreichische Verfassung steht mit dürren Buchstaben entgegen, und nicht wie in der deutschen Verfassung steht an der Spitze, daß die Bundesgrundgesetze gelten und entscheidend und bindend sind. Nein, mit keinem Sterbenswort hat man ihrer gedacht, der Bund ist ganz aufgelöst. Ich will nicht mehr davon sprechen, ich könnte Verletzungen
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