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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 179

1898 - Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht
Xii. Maurenbrecher, Deutschland von 1850 bis 1856. 179 die preußische Verfassung von 1850 uahm er an, weil sie einmal zu Recht bestaub, er glaubte auch, für die auswärtige Politik Preußens aus der Volksvertretung großen Nutzen ziehen zu können; aber freilich war Manteuffel dazu nicht der Mann. Als reaktionärer Politiker war Bismarck nach Frankfurt gekommen. Dort wurde er der Feind Österreichs. Ihm galt jetzt als Aufgabe und Ziel der preußischen Politik, Österreich aus Deutschland auszu-stoßen und dann eine Unterordnung der anderen deutschen Länder unter Preußen herbeizuführen. Darauf richteten sich von Anfang an in Frankfurt seine Gedanken. Bismarck hielt mehrmals in jener Periode eine Aktion Preußens für möglich, sowohl während der Verwicklungen in der Orientfrage, als aus Anlaß des italienischen Krieges; aber seine Ratschläge wurden in Berlin nicht beachtet und in der Öffentlichkeit nicht bekannt; sie wichen immer erheblich von den Forderungen der öffentlichen Meinung Deutschlands ab und ebenso von der Politik seiner vorgesetzten Minister. Bismarcks leitender Gedanke war, daß der Feind Preußens nicht Rußland, nicht Italien, sondern Österreich wäre — „Ceteruin censeo Austriam esse impugnandam“ hätte er wohl sagen können; auf diesen Ton stimmte er seine Berichte; er machte nicht im geringsten ein Geheimnis aus seiner Kriegslust gegen Österreich. Ein durchreisender österreichischer Erzherzog befragte ihn einmal boshaft wegen der vielen Orden, die er auf der Brust trug, ob er diese alle im Kriege verdient hätte: „Alle verdient vor dem Feinde, alle hier in Frankfurt," lautete seine schlagfertige Antwort. Seiner politischen Vergangenheit und seinen politischen Überzeugungen nach diente der preußische Gesandte in Frankfurt gern der allgemeinen Tendenz der Reaktion. Dem Bundestag war von den leitenden Machthabern 1851 sofort die Aufgabe gestellt, allenthalben in deutschen Ländern eine gesunde Reaktion wider den Radikalismus der letzten Jahre ins Leben zu rufen und fordernd zu unterstützen. Der Bundestag setzte sofort 1851 einen Ausschuß ein, um über die allgemeinen Maßregeln und Mittel einer Herstellung der alten Zustände zu beraten. Am 16. August erstattete derselbe seinen Bericht; mit ungewohnter Schnelligkeit billigte der Bundestag schon am 23. August die Vorschläge: es sollten die vorn Frankfurter Parlamente erlassenen Grundrechte, wo sie durch die Gesetzgebung verkündigt waren, von Bnndeswegen aufgehoben werden; man riet überall Revision der Landesverfassung an. Weiterhin erwog man allgemeine Gegenmaßregeln gegen den 12*
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