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1. Geschichte des Mittelalters - S. 64

1892 - München [u.a.] : Franz
Persönlichkeit Heinrichs Iii. Mangel einer-umfassenden Reichsgesetzgebung. Die letzten Jahre Heinrichs Iii. 64 Hvhe der mittelalterlichen Kaisermacht. als dessen Schirmvogt und als ihren Oberherrn an, dem so der germanische Norden wie der magyarische und slavische Osten in gleicher Weise huldigten. Diese Machtentfaltung der kaiserlichen Gewalt nach innen wie nach außen erklärt sich schon aus der Persönlichkeit Heinrichs Iii. Er besaß vor allem diejenige ritterliche Art und kriegerische Tüchtigkeit, ohne die er weder seine Landsleute fesseln noch Fremde hätte einschüchtern können. Aber es waren ihm noch andere Züge eigen, die gerade auf seine Zeitgenossen besonderen Eindruck machen mußten. Nicht uur daß er infolge seiner glücklichen Begabung wie einer sorgfältigen Erziehung, auf die feine kluge und gebildete Mutter Gisela von großem Einfluß gewesen, für seine Zeit wohlunterrichtet und von hervorragender Bildung war, er bekundete auch im Gegensatze zu der Roheit seiner Zeitgenossen eine ernste Lebensauffassung und einen fast schwärmerisch religiösen Sinn. Wenn er sich so vor Gott demütigte, so verlangte er von seinen Unterthanen als der ihnen von Gott gesetzte Herrscher unbedingten Gehorsam. Eines freilich überfah Heinrich Iii. bei seinem rastlosen Streben, die kaiserliche Gewalt in immer weiteren Kreisen zur Anerkennung zu bringen; er versäumte es, das Kaisertum, das er durch so große Erfolge gehoben hatte, durch Akte der Gesetzgebung in dem Besitz des Erreichten zu sichern, dem thatsächlichen Zustande durch die Weihe des Gesetzes einen Rechtsgrund zu geben, auf den das Kaisertum späteren Angriffen gegenüber sich hätte berufen, mit dem es seine Stellung hätte stützen und verteidigen können. Und gerade das Kaisertum hätte sich auf der Höhe seiner Machtentwicklung mit Gesetzen wenigstens nach innen sichern sollen, da ihm hier immer noch das Fürstentum widerstrebte, während im Ausland bald ein nationales Selbstbewußtsein erwachte, das den universalen Ansprüchen der kaiserlichen Gewalt immer entschiedener entgegenarbeitete. Das mußte noch Heinrich Iii. erfahren. In seinen letzten Jahren zerriß Ungarn sein Lehensverhältnis zum Reich, indem der bei seinem Volke noch immer mißliebige König Peter (schon 1046) gestürzt und geblendet wurde, und dessen Nachfolger Andreas sich als nationaler König in Ungarn trotz zweier Feldzüge Heinrichs Iii. behauptete. Auch im Innern hatte Heinrich zuletzt viel mit Aufstünden zu schaffen und einmal wurde gar eine Verschwörung mehrerer Fürsten, die mit seinem strengen Regiment unzufrieden waren, gegen des Kaisers Leben entdeckt. Unter solchen drohenden Anzeichen einer Erschütterung der Reichsgewalt starb Heinrich Iii. unerwartet zu Goslar; er wurde zu Speier begraben.
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