Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte der Neuzeit - S. 143

1892 - München [u.a.] : Franz
Deutschland zwischen 1830 und 1848. 143 wurden die mittelalterlichen ständischen Ordnungen wieder eingeführt, Baden, die schon wegen der übermäßigen Begünstigung des Adels dem Württemberg. Zeitgeist nicht mehr entsprachen, andere ahmten das Beispiel der beiden Großstaaten nach, indem sie die Dinge möglichst beim alten ließen oder darauf zurückführten. In Braunschweig wurde die Regierung des Herzogs Karl so drückend, daß ihn das Volk 1830 vertrieb, woraus sein Bruder Wilhelm unter Zustimmung des Bundestags den Thron bestieg und den: Lande eine Verfassung gab (1832). Zu demselben Schritt entschlossen sich 1831 Sachsen, nachdem die Julirevolution in Leipzig und Dresden Unruhen hervorgerufen, Sachsen, und Kurhessen. Endlich gab auch die englische Regierung dem Verlangen der Bevölkerung in Hannover nach und verlieh 1833 diesem Königreich eine Verfassung. Daß aber Hannover dieses Zugeständnis mehr nur der Furcht vor etwaigen Nachwirkungen Hannover der Julirevolutiou und der Braunschweiger Ereignisse zu verdanken hatte, zeigte sich, als 1837 der Tod des englischen Königs Wilhelm Iv.*) die Personalunion löste, die zwischen Großbritannien und Hannover seit 1714 bestand. Während in England, wo weibliche Thronfolge gilt, die Nichte des verstorbenen Königs folgte, erbte Hannover dessen Bruder Ernst August. Diesem war die Verfassung von 1833 besonders deshalb unbequem, weil sie die Domänen für Staatsgut erklärte. Er hob sie gleich bei seinen: Regierungsantritt eigenmächtig aus und forderte von den Beamten einen neuen Dienst- und Huldigungseid. Denselben verweigerten sieben durch Charakter und Gelehrsamkeit allgemein geachtete Professoren der Göttinger Universität, weshalb sie ihres Amtes entsetzt und drei vou ihnen des Landes verwiesen wurden. Der Bundestag, an welchen sich die Hannoveranischen Stände mit einer Beschwerde wandten, erklärte, „es sei keine Veranlassung zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten Hannovers vorhanden". * Deutschland zwischen 1830 und 1848. In Deutschland rief das Verfolgungssystem Metternichs Zustände hervor, die es hatte verhindern wollen. Der Druck, Folgen des den es auf alle freiheitlichen Regungen des Volkes legte, be-. ^^nstenr wirkte, daß sich manche Elemente verzweifelnd und entrüstet vom ,m ~ 1 *)___________________Georg Iii. 1760—1820.____________________ Georg Iv. Wilhelm Iv. Eduard Ernst August, König v. Hannover 1837—1851. 1820—30. 1830—37. | | Viktoria. Georg V. 1851—66.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer