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1. Römische Geschichte in kürzerer Fassung - S. 231

1875 - Halle : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
Das Uebergewicht der Senatspartei. 231 und kretischen Bogenschützen den Aventin stürmten und die Gracchaner in die Flucht schlugen. Auch Fulvius Flacons und Gracchus flohen. Ersterer verbarg sich in eine Weinkelter, wurde aber hervorgezogen und getödtet. Gracchus, der nur durch seine Freunde hatte zur Flucht bewogen werden können, gelangte bis in den Hain der Furina jenseits der Tiber. Hier liess er sich von seinem treuen Sclaven Philocrates todten. Sein Kopf wurde dem Opimius gebracht und von diesem mit Gold ausgewogen. Sein Leichnam wurde mit den Leichnamen von 3000 seiner erschlagenen Anhänger in die Tiber geworfen. Der Senat aber liess zum Andenken an diesen traurigen Sieg, wie zum Hohn, durch Opimius einen Tempel der Eintracht gründen. 2. Senats- und Volkspartei Ins zur Revolution des Satur-ninus und Ghaucia und der Jugurtliinische und Cimbrische Krieg, 121-100 v. Chr. Die Gesetze des C. Gracchus blieben, so weit sie durchgebracht worden waren, auch nach dem Sturze ihres Urhebers bestehen : die Senatspartei mochte es nicht für rathsam halten, den Schrecken, den das mit dem Sturze verbundene Blutbad erregt hatte, durch weitere Gewaltmassregeln zu steigern und so das Volk immer mehr aufzureizen.. Auch das lästige Ackergesetz wurde nicht geradezu aufgehoben, wohl aber allmählich völlig' unwirksam gemacht. Es wird uns berichtet, dass durch ein eistes Gesetz die Unverkäuflichkeit der vertheilten Ländereien beseitigt worden sei, wodurch es den Reichen möglich gemacht wurde, sie durch Aufkäufen und durch sonstige Mittel wieder an sich zu bringen, dass dann durch ein zweites Gesetz die weitere Verkeilung abgestellt, den Besitzern des Staatslands aber eine Abgabe auferlegt worden sei, deren Ertrag unter das Volk vertheilt werden sollte, und dass dann durch ein drittes Gesetz auch diese Abgabe aufgehoben worden sei.*) Den sichersten Beweis dafür, *) So Appian (B. C. I, 27). Wir können aber nicht unbemerkt lassen, dass wir von einem Gesetz aus dem J. 111, welches bisher immer das Thorische genannt wurde, bedeutende, in mehrfacher Beziehung höchst werthvolle Bruchstücke besitzen, deren wesentlichste Bestimmungen in Bezug auf das Staatsland darin bestehen, dass dasselbe soweit es das von den Gracchen
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