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1. Römische Geschichte in kürzerer Fassung - S. 396

1875 - Halle : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
396 Fünfte Periode, 31 v. Chr. — 476 n. Chr. J. 29 nie wieder triumphiert; in den Senatssitzungen, in denen er in der ersten Hälfte seiner Regierung oft erschien, hielt er sich stets innerhalb der Grenzen völliger Gleichheit; er ertrug darin auch den Widerspruch, und wenn derselbe ungebührlich wurde, was trotz der allgemeinen Zahmheit der Senatoren doch zuweilen vorkam, so begnügte er sich, den Versammlungsort zu verlassen; er erschien vor Gericht, wie jeder Andere, wenn er als Zeuge geladen wurde, und selbst die Volksversammlungen pflegte er in den ersten Jahren seiner Regierung zu besuchen. Diesem öffentlichen Verhalten entsprach auch sein Privatleben und sein Hauswesen, welches ganz so eingerichtet war wie das anderer vornehmer Römer, in mancher Beziehung sogar noch einfacher und bescheidener. Er wohnte in einem Privatgebäude auf dem palatinischen Berge, von dem nur ein Theil später für ein Staatsgebäude erklärt wurde, weil er als Pontifex maximus nur in einem solchen wohnen durfte, und dieses war weit weniger mit kostbarem Marmor und seltenen Kunstwerken ausgeschmückt als die Häuser mancher Andern. Seine Familie bestand in der ersten Zeit nur aus seiner Gemahlin Livia, die ihm zwei Söhne aus ihrer früheren Ehe, Tiberius und Drusus, zubrachte, und aus seiner Tochter Julia aus seiner früheren* Ehe mit Scribonia; diese seine Tochter wurde im J. 25 mit M. Marcellus, dem Sohne seiner Schwester, der jüngeren Octavia, und nach dessen im J. 23 erfolgten Tode im J. 21 mit Agrippa verheirathet, aus welcher letzteren Ehe 5 Kinder entsprangen, L. Cäsar, C. Cäsar, Julia, Agrippina und Agrippa Postumus. Mit dieser Familie lebte er ganz in der Weise eines Privatmanns zusammen, immer bemüht, seinen Mitbürgern ein Muster von Einfachheit, Mässigkeit und Anspruchslosigkeit zu geben. Es wird sogar berichtet, dass er seine Gattin und seine Tochter angehalten habe, sich gleich den alten Römerinnen mit Weben und andern ähnlichen weiblichen Arbeiten zu beschäftigen, und dass er selbst von ihren Händen gefertigte Hauskleider getragen habe. Bei allem dem und trotz diesem Schein einer bürgerlichen Stellung und einer bürgerlichen Gesinnung war er dennoch so gut wie unumschränkter Alleinherrscher. Der Senat, dessen Reinigung er nach jener schon erwähnten vom J. 29 noch viermal (in den J. 18. 13. 11. 2 v. Chr.) wiederholte, versammelte
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