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1. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 150

1878 - Mainz : Kunze
— 150 — den Glauben an seine dämonische Macht und durch die außer dem Dienste gestattete Zügellosigkeit fesselte. Er rückte im Frühling 1626 dem Mansselder entgegen, welcher in der Nähe von Dessau an der Elbe eine feste Stellung eingenommen hatte, und schlug und zwang ihn zu einem abenteuerlichen Zuge durch Schlesien und Mähren nach Ungarn hinein. Dort gedachte der Verfolgte sich mit dem siebenbürgischen Großfürsten Bethlen Gabor zu vereinigen, der mit Ferdinand im Kampfe war; aber er kam während der Friedensunterhandlungen, also zu spät. Sein Heer zerstreute sich, er selbst starb stehend in voller Rüstung, ehe er das adriatische Meer erreichte, von wo aus er über England zurückzukehren gehofft hatte. Auch Christian von Braunschweig war vor seiner Vereinigung mit dem Dänenkönige gestorben. Vor diesem zog Tilly, Hessen gräulich verwüstend, sich einstweilen zurück; nachdem er aber durch ein Wallensteinsches Corps verstärkt worden war, besiegte er ihn in der Schlacht bei Lutter am Barenberge (August 1626). Im folgenden Jahre trugen beide katholische Feldherrn den Krieg bis nach Jütland; aber zur völligen Vernichtung Dänemarks war eine Flotte nötig, die Wallenstein, der zum Lohne für seine Dienste vom Kaiser Mecklenburg erhalten hatte, aus den Trümmern der hanseatischen Macht sich zu schaffen gedachte. Er faßte große Pläne, nannte sich bereits Admiral, konnte indessen nicht einmal Stralsund, das durch den Mut seiner Bürger und schwedische Zufuhr sich hielt, erobern, obgleich er sich vermessen hatte es zu nehmen, und wenn es mit Ketten an den Himmel gebunden wäre (1628). Obwohl nun hier die Macht Habsburgs eine Schranke fand, war doch der Kaiser auch im Norden Deutschlands so mächtig geworden, daß er das Restitutionsedikt zu erlassen wagte (1629), wonach im Reiche nur Lutheraner geduldet und alle seit dem Passauer Vertrag von den Protestanten eingezogenen Kirchengüter den Katholiken zurückgegeben werden sollten. Der Buchstabe sprach für ihn; doch wäre die Maßregel, strenge ausgeführt, zu hart gewesen, da es jedem eingesetzten Bischof frei gestanden hätte, seine neuen Unterthanen zum Bekenntnis der alten Kirche zu zwingen. Auch schien das Zurückgehen auf das Jahr 1552
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