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1. Das Mittelalter - S. 206

1884 - Mainz : Kirchheim
206 Ritterzucht. trug, desto ehrenvoller für ihn. Erst wenn er das 60. Jahr erreicht hatte, konnte er von diesen Kämpfen sich ausschließen, als Zuschauer blieb ihm dabei stets der Ehrenplatz. Nur selten noch nahm ein sechzigjähriger Greis am Turnier teil. Geschah es einmal und war er auch dann noch siegreich, so ehrte ihn zwiefaches Lob. 5. Nitterzucht. Strenge war das Verfahren wider den Ritter, der eine entehrende Handlung oder ein Verbrechen begangen, und dem als Strafe dafür der Verlust der Ritterwürde zuerkannt worden. Sobald das Urteil gesprochen, führte man ihn auf ein Gerüst, brach seine Waffen und feine Rüstung in Stücke und warf sie ihm vor die Füße. Die Sporen wurden ihm auf einem Misthaufen abgenommen, seinem Pserde daselbst der Schweif abgehauen. Dann ward fein Schild, nachdem das Wappen auf demselben ausgelöscht worden, an den Schweif eiues Pferdes gebunden, mit der Spitze nach oben gekehrt, und durch den Kot gezogen. Die Umkehrung des Schildes mit der Spitze in die Höhe bedeutete, daß der Eigentümer gestorben, hier daß er sittlich tot, daher auch als wirklich verstorben angesehen wurde. Die bei diesem Verfahren wirksamen Herolde und andere Diener durften sich die bittersten Schmähungen und Beleidigungen wider den Ritter erlauben. Von der Höhe des geselligen Lebens ward er in den tiefsten Abgruud sittlicher Verachtuug hinabgestoßen. Und nicht bloß eine weltliche Strafe war solche Entehrung, auch die Kirche, wie sie vertreten war bei der Erteilung der Ritterwürde , beteiligte sich bei der Entziehung derselben. Priester saugen, während der Ritter seiner Ehren entkleidet wurde, die Vigilien der Toten, darnach einen Psalm, der viele Verwünschungen wider den Verräter enthält. Dreimal rief der Wappenherold den Namen des Unglücklichen. Jedesmal nannte ihn der Wappen-perfevant, aber stets entgegnete der Herold, daß dieser nicht der Name desjenigen fei, der hier vor feinen Augen stehe, denn an diesem erkenne er weiter nichts als einen Verräter, einen Treulosen, einen Eidbrüchigen. Mit so vielen entehrenden Beschimpfungen war indessen die Strafe noch nicht zu Eude. Durch äußere Zeichen wenigstens sollte alles, was noch an die ritterliche Würde erinnerte, von dem, der sie zu besitzen unwürdig geworden, vertilgt werden. Der Wappenpersevant nahm ein Becken mit warmem Messer und schüttete es zürnend auf das Haupt des ehrlosen Ritters: so ward gleichsam die mit dem Ritterschlag
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