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1. Das Mittelalter - S. 257

1884 - Mainz : Kirchheim
Zunftwesen. 257 Stadtherr oder dessen Vogt von ihnen wie von Leibeigenen und Hörigen auf dem Lande das beste Stück des Nachlasses von Hausrat, Vieh oder Kleidung aus der Erbmasse entnehmen durfte. Doch schon im 11. Jarhnndert werden kaiserliche Städte von diesen Lasten durch kaiserliche Gu ade abriefe befreit, da sie als Verteidiger bedrängter Kaiser, wie z.b. die Worrn-f e r unter Heinrich Iv., die Erkenntlichkeit derselben gewinnen. So erhält auch Spei er von Heinrich Y. einen Gnadenbrief, der die gegenwärtigen oder zukünftigen hörigen Stadtbewohner, mögen sie kommen, woher sie wollen, von dem Rechte des Best-hanptes befreit, und einen andern, der die Stadt in Anerkennung standhafter Treu von Zöllen (z. B. Pfeffer, den die Handelsschiffe abgeben mußten), Baunpfennig (Strafgeld), Schatzpfennig (Vermögenssteuer) von Naturalverpflegnngs - und Transportpflicht frei macht und der Stadt Gerichts- und Münzrecht verbürgt. Diesem Beispiel folgten viele andere nicht bloß von Seiten der Kaiser, sondern auch von geistlichen und weltlichen Stadtherren, und wo dies nicht freiwillig geschah, wurde es von den erstarkenden Städten ertrotzt. 2. Zunftwesen der Handwerker. An Stelle der vielen kleinen Verkaufsbuden, die feit dem 9. und 10. Jahrhundert cm die Kirchen, besonders an Wallfahrtsorten, sowie an Hofburgen sich anschlössen und der zuströmeudeu Menge nicht nur Reliquien und Heiligenbilder, sondern auch Gegenstände der Leibesnahrung und Bekleidung feil boten, traten zunächst leicht aus Holz errichtete Hallen, bald aber in reichen Städten solide, mit Geschmack aus festen Steinen erbaute, meist gewölbte Kauf- oder Gilde hallen, Legehäuser, Lauben; sie waren um so mehr Bedürfnis, weil in den älteren Städten die Zahl namentlich der geräumigen Häuser gering war. In den einzelnen Abschlägen derselben schlug der kleine Gewerbtrei-bende seine „Bänke" auf, so daß die Läden oder Bänke der gleichartigen^Waaren neben einander in einer gemeinschaftlichen Halle ihre Stelle fanden; es entstanden Brotbänke, Fleischbänke, Wein ^ und Bierbänke, Leder - und Schuhbäuke. Diese Sänke wurden bald in den Familien der Inhaber erblich, sowohl nach dem Herkommen, das zum Erbrecht führte, als auch gegen Geldzahlung der Gewerbsgenoffeu an die Obrigkeit, welche diesen das Recht durch Verbriefung sicherte; so in Köln am Ende des 12., in Breslau am Anfange des 14. Jahrhunderts. Früh-Zeitig hatten die Fleischer einen V e r e in i g nn g s p u n k t in §o ff mann, Weltgeschichte Ii. 17
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