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1. Die Neuzeit - S. 155

1884 - Mainz : Kirchheim
Zustände nach dem Augsburger Religionsfrieden. 15o zunächst den dreißigjährigen Krieg hervorgerufen haben, nicht religiöser, sondern politischer Natur. Die Hauptpunkte des Augsburger Religionsfriedens, die zu diesen Meinungsverschiedenheiten Veranlassung gaben, waren 1. der Grundsatz: Wessen das Land, dessen auch die Religion, 2. der geistliche Vorbehalt und 3. der Ausschluß der Calvinisten von dem gesammten Friedenswerke. (S. 87). Suchen wir uns die einzelnen Punkte klar zu machen. Wessen das Land, dessen auch die Religion, war einer der wesentlichsten Punkte in den Friedensbestirnrnnngen von Augsburg, und es könnte fast scheinen, als sei damit eine vollständige Religionsfreiheit für beide Teile ausgesprochen. Doch dem ist nicht so; denn nicht das Volk, sondern einzig und allein die Fürsten erlangten diese. Religionsfreiheit und waren somit unumschränkte Herren über den Glauben ihrer Unterthanen. Der Augsburger Friede besagte ferner:, daß, wenn ein Bischof oder andere geistliche Personen zum Luthertum übertreten, sie ihre geistlichen Würden und die damit verbundenen Einkünfte verlieren sollten. Da man sich aber hierüber nicht einigen konnte, so wurde der sogenannte geistliche Vorbehalt durch kaiserliche Erklärung festgestellt und als Reichsgesetz ausgesprochen. Also dem Kaiser stand es zu, zu bestimmen, ob bei einem Bischöfe oder Abte, wenn er zur protestantischen Lehre übertrat, feine Einkünfte und Güter ihm oder der katholischen Kirche zufallen sollten. Es konnte nicht fehlen, daß dieser Punkt — der geistliche Vorbehalt — bei den eroberungslustigen protestantischen Fürsten auf hartnäckigen Widerstand stieß. Sie hatten geglaubt, im Laufe der Zeit die sämtlichen norddeutschen Bistümer für die neue Lehre zu gewinnen und so den ganzen Norden Deutschlands protestantisch machen zu können. War dies einmal gelungen, so stand zu erwarten, daß sie ihre Fahne auch nach dem Süden Deutschlands führen und somit das ganze deutsche Reich für ihre Lehre zu gewinnen trachten würden. Lange schleppten die Unterhandlungen sich hin; endlich gaben die protestantischen Stände insofern nach, als sie die Aufnahme des geistlichen Vorbehaltes in die Friedensnrkunde unter Einsprache von ihrer Seite zuließen. Damit aber blieb diese wichtige Sache eine offene Frage, und der für ewige Zeiten geschlossene Religionsfriede war im Grunde nichts weiteres, als ein zeitweiliger Waffenstillstand. Was vorauszusehen gewesen, geschah. Gestützt auf ihren Protest, fetzten sich die protestantischen Fürsten bald über den geistlichen Vorbehalt hinweg und „reformierten" fort und fort. Bischöfe und Äbte wurden von katholischen Ka-
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