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1. Die neueste Zeit - S. 6

1886 - Mainz : Kirchheim
o Politische Zustände in Deutschland seit 1815. und Völker merkwürdig, hat aber keinen durchgreifenden Eiufluk ausgeübt. England trat dem heiligen Bunde wegen des Keimes von unumschränkter Fürstengewalt, die in ihm enthalten war, nicht bet. Das Parlament würde die in dem Vertrage der verbündeten Monarchen ausgesprochenen Grundsätze nicht bestätigt haben, weil in einem beschränkten Staate nicht das persönliche Gefühl des Herrschers, sondern das Bewußtsein des Volkes das öffentliche Rechi bildet und auslegt. Der Papst schloß sich gleichfalls von einem solchen Bunde aus, da die katholische Kirche ja die von Gott gegründete Anstalt ist, die Völker mittelst der Lehre Christi zu jenen Zuständen christlicher Liebe und Gerechtigkeit zu führen, und es deshalb keiner neuen Anstalten bedarf. Der Sultan mußte, wie natürlich, einem Vertrag fern bleiben, der im Namen des Christentums geschlossen war. Sonst traten allmählig alle europäischen Staaten dem heiligen Bunde bei, ohne daß man aber in ihrem inneren oder äußeren Dasein eine der-erhabenen Absicht desselben angemessene Wirkung ae-spürt hätte. 3. Die ersten Zeiten des deutschen Sundes (1815 -1830). Wie wenig der heilige Bund im stände war, in dem europäischen Staatswesens biejenige Erneuerung herbeizuführen, die zur bauerrtben Beseitigung aller Umwälzungsgelüste und zur Begründung eines auf sicherer Gruublage öeruhenben allgemeinen Völkerfriebens und Völkerglückes gewesen wäre, zeigte sich zunächst in Deutschland wo man sich dem Mißmut über das Fehlschlagen der Hoffnung auf das Wiederaufleben des „heiligen römischen Reiches" um so rückhaltloser hingab, je weniger die Völker durch die Verfassung befriedigt waren, welche der Wiener Kongreß dem neugebildeten deutschen Bunde gegeben hatte. Der Friede und die Machtstellung Deutschland dem Auslanbe gegenüber waren zwar durch biefe Verfassung möglichst gesichert; allem den allgemeinen Interessen des beutscheu Volkes gewährte dieselbe kaum einen Schutz. Ebenso wenig als für die Abstellung der vorhanbeueu staatlichen und gemeinschaftlichen Übelstänbe, war für die Herstellung einheitlicher Einrichtungen und Znftänbe in Beziehung aus Handel und Verkehr Sorge getragen. Die einzelnen Bunbesstaaten blieben durch scharf überwachte Zollschranken gegen einanber abgesperrt, und sowohl Dänemark als die Nieberlanbe bürsten, obgleich sie (durch Schleswig-Holstein ttttb Luxemburg) zu dem beutscheu Bitttbe gehörten, fortfahren,
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