Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die neueste Zeit - S. 64

1886 - Mainz : Kirchheim
64 Di^ belgische Revolution. Konferenz zu London. renb die belgischen Soldaten sich überall für die Sache ihrer Narion erklärt hatten. Infolge dieser Vorgänge sprachen die Generalstaaten am 25. September die Trennung Belgiens von Holland in bezug auf Verwaltung und Gesetzgebung (s. o.) mit großer Stimmenmehrheit aus; aber dieser Beschluß kam zu spät. Die sieges-6 er duschten Belgier begnügten sich nicht mehr mit diesem Zugeständnis. Die provisorische Regierung proklamierte die Unabhängigkeit Belgiens und erklärte am 9. Oktober: das Hans Nassau-Oranien habe durch sein letztes Verfahren gegen Belgien alles Recht auf dieses Land verwirkt. Unterdessen hatten die Belgier die Holländer zur Räumung der wenigen Festungen genötigt, die ihnen noch geblieben waren; nur in der Citadelle von Antwerpen behauptete sich noch der General Chasss. Als belgische Truppen in die Stadt eingerückt waren, hatten sich die Holländer, nach einem blutigen Zusammenstoß mit denselben, nach der Citadelle zurückgezogen. Der Pöbel verlangte nun die Übergabe der Festung und begann, als diese Forderung zurückgewiesen wurde, gegen die Citadelle und die im Hafen liegenden holländischen Schiffe zu feuern. Chasse ließ hierauf am 27. Oktober aus dreihundert Kanonen ein heftiges Bombardement gegen die Stadt eröffnen, wobei die großen Warenlager an der Schelde in Flammen aufgingen und vollständig niederbrannten. Erbittert darüber sprach auch der am 10. November Zusammengetretene Nationalkongreß am 19. die Ausschließung des Hauses Oranien vom belgischen Throne ans. Am 1. November war in London eine Conferenz der fünf Hauptmächte zusammengetreten, um eine friedliche Lösung der belgisch-holländischen Angelegenheit herbeizuführen. Da aber nach Lage der Tinge die Trennung Belgiens von Holland als eine vollendete Thatsache angesehen werden mußte, so erfolgte durch das Londoner Protokoll vom 20. Dezember 1830 die Anerkennung der Unabhängigkeit Belgiens von feiten der Großmächte. Zwei neue Protokolle vom 20. und 27. Januar 1831 bestimmten für das Königreich der Niederlande die Grenzen, welche die Republik Holland vor dem Jahre 1790 gehabt, erkannte ihm aber zugleich den Fortbesitz des zum deutschen Bunde gehörigen Großherzogtums Luxemburg zu, weil dasselbe dem König der Niederlande als Entschädigung für feinen Anteil an den Besitzungen des Hauses Nassau überlassen worden. König Wilhelm I. erklärte sich unterm 18. Februar 1831 mit diesen Bestimmungen einverstanden. Unterdessen hatte der belgische Nationalkongreß am 7. Fe-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer