Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die neueste Zeit - S. 97

1886 - Mainz : Kirchheim
Das Hambacher Fest. Einschreiten des Bundestages. 97 klärung der Menschenrechte" aus der französischen Verfassung von 1789 zu Tausenden verbreitet. Die Regierung von S p ey er wollte anfangs die Abhaltung des Hambacher Festes verhindern; sie war jedoch schwach genug , mit Rücksicht ans die herrschende Aufregung das bereits erlassene Verbot zurückzunehmen. An dem bestimmten Tage versammelten sich zu Neustadt an 30,000 Menschen aus allen Gegenden des Rheinlandes und anderen deutschen Ländern und zogen unter Vorantragung von Fahnen in den deutschen Nationalfarben, schwarz, rot und gold, nach dem festlich geschmückten Berg schlosse. Siebenpfeifer und Wirt hielten Reden/ in welchen sie unumwunden die „republikanische Wiedergeburt Deutschlands" als das Ziel der Bewegung bezeichneten. Das „Hambacher Fest" steigerte die in der ganzen bayerischen Pfalz herrschenbe Gähruug in so hohem Grabe, daß jebe gesetzliche Orbnnng aufzuhören brohte. Große Schareu aufgeregter Bauern sammelten sich um die aufgepflanzten Freiheitsbäume, um den Worten der Sendboten der Bewegungspartei zu lauschen, welche ihnen die bei dem Hambacher Feste gehaltenen Reden auslegten. Um diesem Treiben, das auch auf die bayerischen Hauptlande zurückzuwirken begauu, ein Ende zu machen, sandte der König am 22. Juui 1832 deu Feldmarschall Fürsten Wrede mit außerordentlicher Vollmacht nach Rheinbayern und stellte bemselben eine angemessene Militärmacht zur Verfügung. Damit würde benn auch balb die Ruhe wieder hergestellt. Wirt und Siebeupfeifer würden verhaftet; die übrigen Wortführer der Revolution flohen nach Frankreich. Unterbessen hatten die Vorgänge in Rheinbayern auch beut Buubestage Veranlassung gegeben, znr Aufrechthaltung der be-steheubeu Orbuuug der Dinge allgemeine Maßregeln zu treffen. Nachdem bnrch einen am 28. Juni 1832 erlassenen Beschluß beu Stäubeversammlnngeu der Bunbesstaaten die Befugnis abgesprochen worben, an ihre Lanbesherren Forderungen zu stellen, mit welchen die Erfüllung der Bnnbespflichten und die Führung eines verfassungsmäßigen Regiments nicht vereinbar sei, und zur Durchsetzung berselbeu die Steueru zu verweigern, erfolgte am 5. Juli eine Reihe anberer Beschlüsse, bnrch welche die Preßfreiheit und das Vereinsrecht in den einzelnen Bunbesstaaten beschränkt, das Abhalten von Volksversammlungen und Volksfesten ohne eingeholte Erlaubnis von seiten der zustänbigen Be-hörben, sowie das Tragen revolutionärer Farben und das Auspflanzen von Freiheitsbäumen bei schwerer Strafe verboten und Hoffmann, Weltgeschichte rc. Iv. 7
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer