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1. Die neueste Zeit - S. 101

1886 - Mainz : Kirchheim
Der Zollverein. 101 zu welcher jedoch eine Anzahl von Städten feine Abgeordneten gesandt, angenommen wurde. Erfreulicher, als auf dem politischen Gebiete, gestalteten sich die Verhältnisse in Deutschland in den dreißiger Jahren auf dem volkswirtschaftlichen, infolge der Beseitigung der deu freien Ver-fehr unter den einzelnen deutschen Staaten hemmenden Zoll-schranfen durch die Errichtung des Zollvereins. Der Grund wurde durch den Zollverband gelegt, den Bayern im Jahre 1828 mit Würtemberg abschloß. Im folgenden Jahre trat demselben auch Preußen bei, nachdem es bereits eine ähnliche Zolleinigung mit D a r m st a d t eingegangen. Der Beitritt Kurhessens erfolgte im Jahre 1831, der des Königreichs Sachsen und der sächsischen Herzogtümer sowie der fleirteren Fürstentümer im Jahre 1833. Baden und Nassau, die ausaugs den Anschluß abgelehnt, entschlossen sich zu demselben im Jahre 1835 , und ihrem Beispiele folgte im Jahre 1836 auch die freie Stadt Franffurt. Der Zollverein gewährte Freiheit des inneren Verfehrs mit Aufhebung aller Binnenzölle und Zulassung ausländischer Erzeugnisse gegen mäßige Abgaben, die an der äußersten Grenze erhoben wurden und deren Gesamtbetrag auf alle Vereinsstaaten nach dem Maßstabe ihrer Bevölfernng berechnet und verteilt wird. Wie durch das Niederwerfen der Zollfchranfen des mittleren und südlichen Deutschlands das Haupthindernis beseitigt war, das dem Aufblühen des nationalen Wohlstandes bis .dahin im Wege gestanden, so erblickte das deutsche Bolf darin auch eine Bürgschaft für die Herstellung größerer nationaler Einheit und begrüßte daher die neue Schöpfung mit um so lebhafterer Freude. Österreich, das durch die Politik des klugen Metternich den ersten Rang unter den europäischen Mächten erlangt hatte und seine Hauptaufgabe in der Wahrung der konservativen Interessen Enropa's erblickte, blieb in seinen deutschen Landesteilen von den Rückwirkungen der Julirevolution unberührt; dagegen weckte dieselbe in Ungarn den alten Widerspruchsgeist wieder mächtig auf; doch kam es auch hier zu keinerlei Ruhestörungen. Auch der am 2. März 1835 eingetretene Tod des Kaisers Franz, des letzten, der die Krone des heiligen römischen Reiches getragen, und der Übergang der Regierung an dessen ältesten Sohn Ferdinand I. führten keine Veränderung in dem Verhalten des österreichischen Volkes gegen sein Kaiserhaus herbei, wie auch dadurch die in den Händen Metternichs verbleibende Staatsverwaltung feinerlei Umgestaltung erlitt.
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