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1. Die neueste Zeit - S. 297

1886 - Mainz : Kirchheim
Der Berliner Kongreß. 297 Gebietserweiterungen *). Bulgarien wurde in den Grenzen, die sich aus der Majorität der bulgarischen Bevölkerung ergaben, zu einem autonomen Tributär-Fnrstentum erhoben und erhielt später in dem Prinzen Alexander von Battenberg (zweitem Sohne des Prinzen Alexander von Hessen und Neffe Kaiser Alexanders Ii.) einen eigenen Fürsten (gewählt am 29. Mai 1879). Rußland erhielt eine Geldentschädignng von 1410 Millionen Rubel, wovon 1000 Millionen durch Gebietsabtretungen in Asien entrichtet wurden. Bosnien und die Herzegowina — wo der Kampf zuerst entbrannt war — sollten eine autonome Verwaltung erhalten mit Reformen unter Garantie der Großmächte. Rußland erhielt keinen oder doch nur geringen Gebietszuwachs für sich selbst. Aber der russische Stolz ertrug es nicht, daß der Landstrich B e f) a r a h t e n im Norden der Donau, der einst im Pariser Frieden an Rumänien abgetreten worden (f. S. 167), noch länger in fremden Händen bliebe. So wurde denn verlangt, daß Fürst Karl jenen Landstrich herausgeben und dafür im Süden des Stromes mit der Dobrndscha entschädigt werden sollte, ein ungroßmütiger Ausgleich für den treuen Sbaffengenoffen. In England war man höchst unzufrieden mit dem eigenmächtigen Vorgehen Rußlands und verlangte, daß der Gesamtertrag einem europäischen Kongreß zur Beschlußfassung vorgelegt werde. Wohl oder übel mußte sich Rußland dazu verstehen und so trat denn in Berlin eine Diplomatenversammlung ins Leben, wie die Welt seit dem Wiener Kongreß keine ähnliche gesehen. Unter dem Vorsitz des deutschen Reichskanzlers Bismarck tagten die ersten Staatsmänner der europäischen Großmächte, um die neue Ordnung der Dinge im Orient festzusetzen. Außer den drei Reichskanzlern Bismarck (Deutschland) , G o r t s ch a k o w (Rußland), Andrassy (Österreich-Ungarn) hatte sich Lord Beaconsfield für England, Waddington für Frankreich, Corti für Italien, Kara-theodory und M ehern et) Ali für die Türkei eingefunden. Die Hauptaufgabe des B e rlin er K on g r e s f e s bestand darin, den Vertrag von San Stefano der für die Türkei allzu drückenden Bestimmungen zu entkleiden. Und so kam man denn nach mancher hitzigen Redeschlacht dahin überein, daß die den Fürsten von Serbien und Montenegro zugedachten Gebietserweiterungen beschränkt, der Austausch Bessarabiens gegen die Dobrndscha für Rumänien dagegen anerkannt ward, mit der Bestimmung der Gleichberechtigung aller Glaubensbekenntnisse, mithin auch der 1) Siehe die Anmerkung I. 169.
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