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1. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 25

1895 - Gera : Hofmann
2. Die Losreißung der Schweiz vom Reiche. 25 2. Die Losreißung der Schweiz vom Weiche. 6. Lammert, Geschichte des Mittelalters. 2. Band. 2. Aufl. Leipzig 1883. Auf Rudolf von Habsburg folgte nach einer kurzen Regierung Adolfs von Nassau Rudolfs Sohn Albrecht als deutscher Kaiser. In das Todesjahr des Königs Albrecht setzt die Überlieferung ein Ereignis von hervorragendster Bedeutung, die Gründung der Eidgenossenschaft, die Befreiung der Schweiz von der Habsburgischen Herrschaft. In den wunderbar schönen, aber rauhen und unergiebigen Thälern um den Vierwaldstättersee hatten sich in dunkler Zeit Alamannen angesiedelt, vielleicht solche, die aus den Wogen der Völkerwanderung sich hierher in die Stille geflüchtet hatten, um kärglich, aber in Freiheit, ihr Dasein zu fristen. Erst die Friedensboten des Christentums suchten sie in dieser Verborgenheit auf, gründeten Kirchen und Klöster und erwarben Stücke Land, die sie von ihren Hörigen bebauen ließen. Dennoch blieb der größere Teil immer von freien Leuten bewohnt, bis auch von ihnen viele sich in den Schutz eines Abtes oder Geistlichen, bald auch eines Grafen oder Herrn der Nachbarschaft gaben und dafür Dienste leisteten. Als oberster Landesherr galt ihnen der König von Hochburgund, später der König von Arles, endlich nach dem Tode des letzten der Herrscher Deutschlands. Streitigkeiten miteinander schlichteten sie selbst unter dem Vorsitze eines Herrn oder seines „Meiers". Nur über Leben, Freiheit und Eigentum entschied in einer Versammlung von freien Grundbesitzern des Königs Graf, der dazu bestellt war. Nur diejenigen, welche auf geistlichem Territorium wohnten, entzogen sich manchmal seinem Spruch und wandten sich lieber an den benachbarten Vogt eines Klosters. Nach ihren vier am See im Waldgebirge belegenen Hauptorten Schwyz, Altors, Sarnen und Stanz nannten sie sich die vier Waldstätte; später gab man ihnen als den ersten Gründern der schweizerischen Eidgenossenschaft den Namen: die drei Urkantone. In der That bilden sie den Urstamm der freien Schweiz. Die Bewohner des platteren Landes im Osten und Norden, ja selbst die Anwohner des Gensers Sees erscheinen im dreizehnten Jahrhundert längst als Unterthanen der Grafen von Kyburg, Sargans, Toggenbnrg, von Zähringen, Savoyen und anderer. So konnte es nicht fehlen, daß auch die Grafen von Habsburg im Aargau, welche als Erben der von Lenzburg die höchste Gerichtsbarkeit über Schwyz und einen Teil von Unterwalden ausübten, mit der Zeit danach strebten, größere Rechte zu erwerben, wie sie dieselben in einem großen Teile der Zähringer Erbschaft, selbst über Klöster ausübten. Sie eigneten sich nach und nach das Vogteirecht an, zunächst über Schwyz, dem sie oft gegen das Kloster Einsiedeln halfen, dann auch über Unterwalden. Dadurch wurden sie allerdings zugleich Aufseher, Schirmherren, ja Landesherren. Je mehr nun die Zeit dazu angethan war, den Übermut der Herren vom Adel gegenüber den freien Bauern herauszufordern, um so drückender wurde ihre Hand. Da führte der Umstand, daß sich die Grafen von Habsburg der erledigten Vogtei über Uri bemächtigten, die so lange bei den Grasen von Zürich gewesen war, eine bedeutsame Wendung herbei. Uri wandte sich 1231 klagend an den jungen König Heinrich (Vii.), den Sohn
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