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1. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 26

1895 - Gera : Hofmann
26 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. Kaiser Friedrichs Ii., und bat, der Gewalt jener Grafen entzogen und reichs-frei zu werden. Was jener gestattete, um einen Anhang gegen den eigenen Vater zu gewinnen, bestätigte dieser nicht nur Uri, sondern auch Schwyz 1240, um Hilfe zur Bekämpfung jenes und des Papstes zu bekommen. Die Leute von Sarnen machten sich von selbst frei, und vergebens suchte der Papst auf Bitten der Habsburger sie wieder unter das alte Joch zu zwingen: sie blieben reichsfrei d. h. sie standen unmittelbar unter dem Könige und dursten sich ihre Grafen selbst wählen. Als nun der mächtigste Habsburger 1273 König wurde, bestätigte er Uri zwar sein Privilegium und gestattete ihm, den eigenen Landammann als königlichen Vogt anzunehmen, erklärte aber Schwyz als seiner Familie unterthänig. Je milder seine Herrschaft gewesen war, um so mehr fürchtete man, daß sein Sohn Albrecht gewaltsam verfahren werde; daher kam im August 1291 zwischen den Bewohnern der drei Waldstätte ein Bund zu stände, in dem sie sich gelobten, einander gegen jede Unbill beizustehen. Andererseits schlossen Uri und Schwyz wenige Monate später auf drei Jahre einen ähnlichen Bund mit Zürich. Von jetzt an mußten die Bewohner der Waldstätte, je nach den Verhältnissen, sich demütig fügen, aber sie suchten Freibriefe zu erlangen. Adolf von Nassau gab Uri und Schwyz solche, als er zu dem Kampfe gegen Albrecht rüstete; dieser verweigerte sie; doch ist von irgend einer grausamen oder auch nur gewaltsamen Handhabung des Vogteirechtes in der Geschichte nichts bekannt. Freilich bestätigte Heinrich Vii., ehe er nach Italien zog, jene früher gegebenen Freiheiten von neuem, und Unterwalden blieb ebenfalls reichsfrei; aber schon auf dem Römerzuge gab er Leopold von Österreich, als dieser ihm das ihm zugefügte Unrecht klagte, die Zusage, daß er nach der Heimkehr die Angelegenheit gründlich untersuchen und ihm zu seinem Rechte verhelfen werde. Allein er kehrte nicht wieder, vielmehr gab der erbitterte Kampf der Wittelsbacher mit den Habsburgern nach seinem Tode den Schweizern Gelegenheit, sich im Bunde mit jenen ihre Freiheit durch das Schwert zu sichern. Seitdem fehlte es nicht an Übergriffen auf beiden Seiten und an jenem nachbarlichen Haß, der sich durch Jahrhunderte vererbt und ungefähr seit 1470 zu einer sagenhaften Entstellung der Thatsachen geführt hat, die wegen ihres eigentümlich poetischen Reizes fast drei Jahrhunderte lang für Geschichte gegolten hat und aus diesem Grunde selbst in einer heutigen Weltgeschichte immer noch neben der nüchternen und weniger anmutigen Wahrheit ihre Stelle finden muß. Sie folgt deshalb hier in der Gestalt, welche sie von der ersten Erwähnung im „weißen Buche von Sarnen" (um 1470) bis zu Aegidius Tschudis Helvetischer Chronik (Tschndi starb 1572) erlangt hat. Dem letzteren haben fast alle späteren Darsteller, historische und poetische, ihren Stoff entnommen. Die Bewohner der Waldstätte, heißt es, waren von Alters her frei und unabhängig, doch hatten sie sich freiwillig dem Reiche untergeordnet, damit der Kaiser sie schütze und bei ihnen die höchste Gerichtsbarkeit ausübe. Als er jedoch in einem Streite der Schwyz er mit dem Kloster Einsiedeln unrechtmäßig gegen jene entschied, sagten die Waldleute sich vom Reiche los und stifteten einen Bund zu gemeinsamer Abwehr aller Unbill. Von jetzt an wählten sie sich aus dem benachbarten Adel einen Schirmvogt, der
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