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1. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 44

1895 - Gera : Hofmann
44 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. tage in Nürnberg wurden in einer glänzenden Versammlung der Stände des Reiches die Beratungen begonnen, in Metz gelangten sie zum Abschluß, und dort wurde am 23. Dezember 1356 das erste deutsche Reichsverfassungsgesetz verkündigt, welches von der dem Dokument angefügten goldenen Siegeskapsel den Namen der „Goldenen Bulle" erhalten hat. Zweiseitiges goldenes Siegel Karls Iv. von der „Goldenen Bulle". In diesem Gesetze ordnete Karl vor allem die Wahl des deutschen Königs. Sie ward endgültig sieben Wählern übertragen, den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalz-grafen am Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg. Damit erreichte die bereits bestehende Institution der Kurfürsten ihren Abschluß. Die drei geistlichen Kurfürsten galten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Den weltlichen standen die Erzämter des Reiches zu. Der Böhmenkönig war Erzschenk, der Pfalzgraf Erztruchseß, der Sachsenkönig Erzmarschall, der Markgraf Erzkämmerer des Reiches. Durch große Zugeständnisse wurden sie über den Kreis der andern Fürsten emporgehoben, damit sie in Zukunft dem Könige bei der Regierung zur Seite stehen könnten. Die Kurfürsten erhielten in ihren Gebieten alle diejenigen Rechte, welche ehedem als Regalien, als königliche Vorrechte, betrachtet wurden, wie das Münzrecht, die Befugnis, Bergwerke anzulegen, den Judenschutz. Von ihrem Richterspruch sollte nur in Fällen der Rechtsverweigerung an den Kaiser appelliert werden dürfen. Besonders segensreich aber konnte sich die Bestimmung erweisen, daß die Kurfürstentümer ungeteilt auf den Erstgebornen vererben mußten; so ward heilloser Zersplitterung und damit der Schwächung der edelsten Glieder des Reiches ein Ziel gesetzt. Zum Ort der Wahl wurde Frankfurt bestimmt, der Kurfürst von Mainz hatte als Erzkanzler das Wahlschreiben zu erlassen, zur Krönungsstadt ward Aachen auserlesen. Des Papstes und seines vermeintlichen Bestätigungsrechts ward nicht erwähnt: indem das Reichsvikariat an Pfalz und Sachsen übertragen wurde, beseitigte man den Anspruch der Päpste, bei Erledigung des Thrones auch die höchste weltliche Macht ausüben zu wollen.
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