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1. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 159

1895 - Gera : Hofmann
12. Die Bauern und die Landwirtschaft. 159 hat, als das von deutschen Bäckern gebacken ist, die durch Geschicklichkeit und fleißige Arbeit das Feuer dämpfen, die Hitze mäßigen, das Mehl durchseihen, daß ein leichtes und schmackhaftes Brot wird, das, wenn es der Italiener bäckt, schwer, dicht, ungesund und unschmackhaft hervorkommt; daher der Papst und die großen Prälaten, die Könige, Fürsten und Herren selten Brot essen, wenn es nicht auf deutsche Art gemacht ist. Nicht allein aber das ordentliche Hausbrot backen sie gut, sondern auch den Zwieback, der zur Speise im Kriege und zur See gebraucht wird, wissen sie so künstlich zu bereiten, daß die Venediger bei den öffentlichen Backöfen lauter deutsche Bäcker haben, und das Gebackene weit und breit durch Jllyrien, Mazedonien, den Hellespont, durch Griechenland, Syrien, Ägypten, Lybien, Mauritanien, Spanien und Frankreich und bis nach den Orkneyinseln und an die englischen und deutschen Seehäfen für ihre Seeleute zur Speise und zum Verkauf für andere verschicken". Niemand hatte zu fürchten, beim Kaufe mit schlechten Waren, bei Bestellung mit mangelhafter Arbeit bedient zu werden; denn alle dem Betrug ausgesetzten Erzeugnisse wurden vor dem Verkaufe hinsichtlich des Materials, des Maßes oder Gewichts einer genauen Untersuchung unterworfen und nach Konfiszierung der ungenügenden taxiert, und jeder Meister wußte, daß er durch tadelhafte Arbeiten neben dem Verluste seiner Kunden sich eine schon durch die Satzungen der eigenen Zunft gebotene nachdrückliche, ja vielleicht barbarische Strafe zuzog. In Regensburg hatte nach der Tuchmacher-Ordnung vom Jahre 1259 derjenige, der beim Verkauf verfälschter Tücher betroffen wurde, drei Pfund Strafe zu erlegen, und wenn er dies nicht konnte, verlor er eine Hand. In Wien und Regensburg wurde der Bäcker, der keine guten Backwaren lieferte, nach einem Ratsbeschluß von 1320 „geschupft", d. h. er wurde auf einen öffentlichen großen Wasserbehälter gehoben und hineingestoßen; in Zürich wurden solche Bäcker in die „Schelle" gesetzt, d. H. sie wurden in einem an einer langen Stange befestigten Korbe in eine Pfütze getaucht. Die Blütezeit des deutschen Gewerbewesens kennzeichnet sich daher nicht bloß durch die Menge der verschiedenen Gewerbe, durch die große Zahl der Gewerbtreibenden, durch die Mannigfaltigkeit, Schönheit und Dauerhaftigkeit der Gewerbeprodukte und deren Bevorzugung in außerdeutschen Ländern, sondern auch durch die anerkannte Geschicklichkeit, den ausdauernden Fleiß und das ausgeprägte Ehrgefühl der deutschen Handwerker — Eigenschaften, welche allgemeine Wohlhabenheit, sowie Achtung und Einfluß des Gewerbestandes im Gefolge hatten. 12. Me Aanern und die Landwirtschaft. Otto Kümmel, Geschichte der Neueren Zeit. 1. Band. 3. Auflage. Leipzig 1894. Seit Jahrhunderten war ein großer, vielleicht der größte Teil der deutschen Bauern in sehr mannigfacher Form von größeren Grundherren abhängig gewesen. Am Ende des Mittelalters aber war der ganze Stand in Untertänigkeit geraten; nur in wenigen Gegenden hatten sich freie Bauernschaften behauptet, so vor allem in der Schweiz, in Tirol, wo sie sogar den Landtag beschickten, und in den holsteinischen Dithmarschen, deren handfeste
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