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1. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 160

1895 - Gera : Hofmann
160 Drittes Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus dem deutschen Volksleben. Bauern noch im Jahre 1500 das holsteinische Ritterheer des Königs Johann von Dänemark in der Mordschlacht bei Hemmingstedt am Dnsenddüvelswarf vernichteten. Doch dies waren seltene Ausnahmen. Im übrigen lassen sich drei wesentliche Stufen der Abhängigkeit unterscheiden, obwohl sie vielfach ineinander übergingen. Die Zinsbauern lebten in einem festbegrenzten Vertragsverhältnis als Eigentümer ihres Grundes; sie leisteten der Schutzherrschaft einen gewöhnlich sehr mäßig bemessenen Schutz-(Rekognitions-)zins meist in Naturalien, wie Eier, Hühner, Schweine und dergleichen mehr zu bestimmten Terminen; ihre Gemeinden regierten sich im ganzen selbst; der vom Herrn ernannte Schulze hegte das Dorfgericht mit ein paar Schöffen über kleinere Sachen, und die gemeine Mark oder die Allmende, d. i. der in Gemeinbesitz verbliebene und deshalb unangebaute Teil der Dorfflur (Wald, Weide, Wasser) stand für eignen Bedarf jedem einzelnen Gemeindegenossen zur freien Benutzung, so daß er Holz schlagen, eine bestimmte Zahl von Vieh auf die Weide treiben, fischen und jagen durfte. Die Hörigen dagegen bewohnten und bebauten Grund und Boden ihres Herrn, waren zu stärkeren Leistungen an Naturalien und zu Fronoder Höfediensten auf dem herrschaftlichen Gute verpflichtet und auch sonst mannigfach gebunden, z. B. verhindert, ihr Gut ohne Erlaubnis des Herrn zu verlassen, und gehalten, ihre Kinder dem Grundherrn eine Zeitlang zum Gesindedienste zu überlassen. Die Nutzung der gemeinen Mark war ihnen wohl gestattet, aber nur gegen Zins. Endlich die Leibeigenen waren, was der Name sagt, Sklaven ihres Herrn, an die Scholle gefesselt und mit dieser verkäuflich, wurden im ganzen hart gehalten und zu „ungernebenen" Diensten und Leistungen verwandt. Indes wog diese Form der Abhängigkeit keineswegs vor, und das läßt sich im allgemeinen als Regel aufstellen: die milderen Formen der Untertänigkeit herrschten im Süden und Westen, die härteren im Osten, wo die Unterwerfung slawischer Bevölkerung unter deutsche Herrschaft größeren Druck hervorgebracht und schließlich auch auf die Behandlung der eingewanderten, ursprünglich freien deutschen Bauern hinübergewirkt hat. Alles in allem betrachtet, war der deutsche Bauer noch am Ausgange des Mittelalters keineswegs das geplagte Lasttier, zu dem er besonders nach dem Dreißigjährigen Kriege erniedrigt worden ist. Zwar am öffentlichen Leben in größeren Verhältnissen nahm er keinen Anteil, aber seine Gemeindeangelegenheiten durfte er meist frei besorgen, und waren die Bodenverhältnisse günstig, die Leistungen nicht allzu drückend und die Herrschaft wohlgesinnt, so konnte er zu ansehnlichem Wohlstände gelangen; denn Landbau und Viehzucht blühten. Fast durchgängig herrschte noch die Dreifelderwirtschaft, bei der alljährlich der dritte Teil des Pfluglandes als Brache liegen blieb; nur in den nördlichen Küstenlandschaften und in den Alpen blühte die Feldgraswirtschaft mit Vorwiegen der Viehzucht; am Unterrhein und in Flandern trieb man sogar bereits die moderne Fruchtwechselwirtschaft mit Stallfütterung. Einsichtige Grundherren, wie namentlich kirchliche Herrschaften, leiteten ihre Wirtschaften in großartigem, sorgfältig geregeltem Betriebe, wie
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