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1. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 410

1895 - Gera : Hofmann
410 Viertes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der deutschen Reformation. schien ihm an dem Religionsfrieden wenig zu liegen; bei weitem größeren Nachdruck legte er in seiner Proposition auf die Erneuerung des Landfriedens und eine durchgreifende Exekutionsordnung. Einrichtungen zur Sicherstellung des Besitzstandes gegen Unternehmungen wie die letzten, wurden wie von ihm, so von der Majorität der Fürsten, besonders den geistlichen, gefordert. Was der fränkische Bund vollbracht, die Stellung und Verfahrungsweise Herzog Heinrichs, hatte deren ganzen Beifall. Auf einem Kreistage zu Frankfurt gegen Ende 1554 war ein Entwurf in diesem Sinne vorgelegt worden, der die Macht in wenigen Händen vereinigt hätte nach der Wahl der ständischen Mehrheit in den Kreisen: die geistlichen Fürsten, welche zahlreich erschienen waren, wünschten, daß vor allem andern dieser Entwurf auf dem Reichstag vorgenommen und durchgeführt würde. Unmöglich aber durften die Protestanten dies geschehen lassen, oder auch nur überhaupt die Einrichtung einer starken exekutiven Gewalt zugeben, ohne vorher über die wichtigste gesetzliche Frage, den religiösen Frieden, beruhigt zu sein. Unter den Umständen jener Zeit mochten die Gegner, da das Gedächtnis an die letzten Ereignisse noch frisch war, wohl nicht daran denken, die Protestanten zu bekriegen; aber wie leicht konnten die Dinge sich ändern; eine starke Reichsgewalt in katholischen Händen, gegen die sie nicht rechtsbeständig gesichert waren, konnte ihnen einmal so gefährlich werden, wie es der Kaiser geworden war. Es sieht wie eine nichtsbedeutende Formfrage aus, wenn man vorläufige Beratungen darüber eröffnete, welcher Gegenstand zuerst vorgenommen werden solle, der Religionsfriede oder Landfriede, aber es ist eine Differenz, welche die Summe der Dinge berührt. Die Protestanten fürchteten, wenn über den Landfrieden beschlossen sei, werde man ihnen den Religionsfrieden erschweren, vielleicht ehe derselbe bewilligt worden, den Reichstag abbrechen. In dem Kurfürstenrat wurde auch diese Angelegenheit, wie jetzt alle andern, zuerst vorgenommen, lange jedoch ohne Erfolg; fünfmal ward Umfrage gehalten, ohne daß man zu einer Mehrheit hätte gelangen können; schon geschah der Vorschlag, daß man die verschiedenen Meinungen dem Fürstenrat referieren solle. Die weltlichen Stimmen, welche auf die Priorität des Religionsfriedens drangen, hatten jedoch den Vorteil, daß ihre Forderung den vorhergegangenen Beschlüssen besser entsprach. In dem Passauer Vertrage hieß es, daß der Reichstag die Religionssache bald anfangs vornehmen solle; sie erinnerten ihre geistlichen Kollegen, daß auch sie jene Abkunft „bei ihren fürstlichen Ehren, in guter rechter Treue und bei dem Worte der Wahrheit gekräftigt": würde man von derselben auch nur in einem Punkte abweichen, so würde alles, was darin bestimmt sei, zweifelhaft oder ungültig werden. Dazu kam, daß das Kollegium, wenn es sich entzweite, an seiner Autorität verlor, was den geistlichen Mitgliedern so wenig erwünscht war wie den weltlichen. Kurfürst Johann von Trier, ein geborener Isenburg, der auch sonst als ein gemäßigter und vaterländisch gesinnter Mann erscheint, wie wir denn wohl anführen dürfen, daß ihn Sebastian Münster wegen der Förderung
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