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1. Römische Geschichte - S. 56

1896 - Dresden : Höckner
— 56 — schaft (auch die Anlage von Bürger- und latinischen Kolonien in Campanien, Lncanicn und Brnttimn, Ackeranweisungen auf dem neuen ausgedehnten Staatsgut Samniums und Apuliens an die Veteranen) mußten sich auf die Dauer als unzulänglich erweisen. 3. Unter den Folgen des 17 jährigen Krieges trat die Scheidung des Gesamtvolkes in Reiche und Arme und damit auch der Gegensatz zwischen der regierenden Nobilität und dem regierten Volk e immer mehr her- , vor. Die Bekleidung der Ämter war gerade während dieses Krieges mehr als je zum fast ausschließlichen Vorrecht der Nobilität geworden, und dieselbe suchte grundsätzlich nicht bloß den niedrig geborenen homines novi, sondern auch den Emporkömmlingen aus dem Stande der Höchstbesteuerten (Ritterstand) ihre Reihen zu verschließen. Der so sich vorbereitenden Entwickelung der Republik zu einer engherzigen Oligarchie kam es zu statten, daß der Senat unter der Macht der Verhältnisse wie kraft eigenen Verdienstes eine thatsächlich souveräne Stellung erlangte. 4. Verhängnisvoll mußte es auch werden, daß die Römer trotz der ausdauernden Treue und opferwilligen Hingebung der Latiner und der meisten italischen Bundesgenossen es auch jetzt versäumten, der für eine Weltpolitik zu engen Stadtverfassung durch Verleihung des Bürgerrechts wenigstens an die Latiner oder doch durch Aufnahme vornehmer Latiner in den Senat eine breitere nationale Grundlage zu schaffen; sie fuhren vielmehr fort, Latiner und italische Bundesgenoffen bei den Leistungen für die neuen Kriege, welche Roms nunmehrige Weltstellung demnächst nötig machte, unverhältnismäßig mehr als die römischen Bürger zu belasten, ohne ihnen dann gleichen Anteil am Gewinne zu gönnen. 2. Die Crwerbung der Vorherrschaft über die östlichen (hellenistischen) Mittelmeerländer und die Befestigung der ^Oligarchie 200 — 170. Die hellenistischen Reiche des Ostens. 1. Die drei diadochischen Großstaaten des Ostens, Syrien, Ägypten und Macedonien, waren außer stände, sich von der Gemeinschaft ihres Ursprungs loszureißen und deshalb auch nach dem Einbruch der Kelten in unaufhörlichen Kämpfen untereinander begriffen. Nach dem Tode des mächtigen Königs Ptolemäns Euergetes von Ägypten 221 war das Schwergewicht der hellenistischen Macht durch den thatkräftigen ©eleuciben Ant iochus Iii. b. Gr. nach Syrien verlegt worben. Mit ihm Hatte sich der von gleichem bynastischen Ehrgeiz erfüllte Antigonibe Philipp V. von Macedonien, welcher für die Mißerfolge des Römerkrieges nach einem Ersatz im Osten suchte, zu einem gemeinsamen und nicht erfolglosen Angriff auf die auswärtigen Besitzungen des minderjährigen Lagiden P t o-lemäus V. Epip hanes in Kleinasien und an der syrischen Küste verbunben und baburch wie durch seine grausame Kriegführung zunächst die Gegner-fchaft der hierburch ebenfalls bebrohten hanbelsmächtigen Rhobier (Fall von Abybus, der Pforte zum Schwarzen Meer) und des Königs Attalus v. Pergamitm wachgerufen. 2. In den Streit bcr hellenistischen Mächte untereinanber würden die Römer nicht nur durch ihre Verbindung mit Ägypten (Getreibeliesernngen) und mit dem ägyptischen Hofe (Vormnnbschaft über den König) verflochten
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