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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 45

1891 - Dresden : Höckner
— 45 — altgermanisches Wesen aufzugeben. Durch Besiedelung Galliens wurden sie Erben der hier besonders tiesgewurzelten christlich-römischen Bildung und als solche berufen, am Ende alle romanischgermanischen Nationen des Festlandes unter der in christlichgermanischem Geiste erneuerten Kaiserherrschaft zu vereinigen und so der abendländischen Welt eine neue Gestaltung zu geben. 2. Die Franken zerfielen in 2 Hauptgruppen, die Salier -(Seesranken von sal oder sale — Salzwasser) westlich vom Niederrhein und die Ripuarier (Uferfranken) am Mittelrhein; beide wieder in eine Menge einzelner Gauherrschaften unter eigenen Gaufürsten oder Gaukönigen und ohne jede politische Verbindung untereinander. Das Schwergewicht ging bald auf die salischen Franken über, die 431 von der unteren Maas und Schelde (Toxandrien) unter dem ersten geschichtlichen Könige Chlo gio, aus dem Geschlechte der Merowinger, bis zur Somme (Cambrai) vordrangen, allerdings noch unter römischer Hoheit. Der in Tournai (Doornik), dicht an der Südgrenze seines Gebietes, residierende Childerich (457 — 481, Grabfund 1653) kämpfte als Bundesgenosse des Ägidius, des römischen Statthalters im nördlichen Gallien, gegen Westgoten und Sachsen und stand bereits im freundlichen Verhältnis zur katholischen Kirche (H. Genoveva). 3. Auf dieser Grundlage schuf Childerichs Sohn Chlodo-wech oder Chlodwig (481 — 511), der seinem Vater erst 481 15 jährig in dem salischen Kleinkönigtum von Tournai folgte, durch eine Reihe von Eroberungskriegen die fränkische Großmacht. Mit seinem Vetter Ragnachar, dem Gauköuig von Cambrai, warf er sich nach dem Tode des mächtigen Westgotenkönigs Eurich (S. 46) auf Syagrius, den Sohn und Nachfolger des Ägidius, und schlug ihn 486 bei Soissons. 486 Dieser floh zu König Alarich Ii. nach Toulouse, wurde aber ausgeliefert und in der Haft getötet. Dadurch unterwarf Chlodwig den noch unabhängigen Rest römischer Herrschaft bis zur Loire, in welchem nun die fränkische Heer- und Gerichtsverfassung eingeführt wurde. Die Römer behielten ihre persönliche Freiheit, ihr Privatrecht, ihre Steuerverfaffung und im Ganzen auch ihren Grundbesitz; für sich und sein Volk nahm der Sieger nur das Staatsgut und die herrenlosen Ländereien. Kurz nachher unterwarf sich der aremorikanische Freistaat an der atlantischen Küste (Bretagne). 4. Zehn Jahre fpäter errang Chlodwig mit dem Ripuarier-
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