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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 47

1891 - Dresden : Höckner
— 47 — zwei Dritteln ihres Ackers zwar ihr Privatrecht und ihre Stadtverwaltung behielten, aber von der Gemeinschaft des germanischen Staatslebens und der Wehrpflicht ausgeschlossen blieben, während die Minderzahl der Goten über weite Gebiete zerstreut war. 8. In einer Schlacht südlich von Poitiers 507 verlor der 507 schwache Westgotenkönig Alarich Ii. Sieg und Leben gegen die jetzt mit den Burgundern verbündeten Franken. Doch bewahrte Theoderich d. Gr., Alarichs Schwiegervater, das westgotische Reich vor Vernichtung, indem er Chlodwig zwang, sich mit dem Lande bis zur Garonne zu begnügen.1) Von den geretteten Landschaften vereinigte er die Provence mit seinem eigenen Reiche, in den übrigen übernahm er die Regierung sür seinen unmündigen Enkel Amalrich (Theudes). Chlodwig aber empfing damals vom oströmischen Kaiser Anastasius die konsularischen Abzeichen, für ihn eine Art Rechtstitel in den Augen der unterworfenen .romanischen Bevölkerung. 9. Teils vorher, teils nachher gewann Chlodwig durch heimtückische und gewaltthätige Beseitigung seiner königlichen Stammesvettern auch die Alleinherrschaft über die ripua-rifchen und die noch unabhängigen falifchen Gaue.2) Von Paris aus beherrschte er mit einer durch Eroberung begründeten und darum völlig unabhängigen Gewalt ein weites Reich, das, auf die Verbindung der katholischen Kirche mit dem Staat gegründet, Kraft und Kern feiner Macht vor allem in seinen germanischen Teilen fand und damit zugleich ein wirksames Gegengewicht gegen die drohende Romanifierung. Chlodwig starb im kräftigsten Mannesalter 511. 5u 2. Die Ausbildung des fränkischen Reiches durch Chlodwigs Söhne 511—561. 1. Das Reich wurde nach germanischem Recht, doch mit grundsätzlicher Aufrechterhaltung der Einheit (gemeinsame Kirche, gegenseitige Erbfolge), unter Chlodwigs Söhne so geteilt, daß jeder eines der 4 Hauptländer und dazu einen Teil von dem ehemaligen Gebiet des Syagrius erhielt, in welchem auch die 4 Hauptstädte nicht weit voneinander lagen (Paris, Soissons, 1) In das Land zwischen Pyrenäen und Garonne (Gascogne) drang während des 6. Jahrh, die baskische Bevölkerung des Gebirges vor. 2) Greg. Tur. H. Fr. Ii, 40: Frosternebat quotidie deus hostes eius sub manu ipsius et augebat regn um eius, eo quod ambularet recto corde coram eo et faceret quae placita erant in oculis eius.
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