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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 49

1891 - Dresden : Höckner
— 49 — Ii. Abschnitt. Der Untergang der siidgermanischen Staaten im Zeitalter Justinians I. 527—565. 1. Der Aufschwung des byzantinischen Reiches. 1. Trotz beispielloser Gefahren und großer Verluste hatte das byzantinische Reich inzwischen einen weitreichenden Einfluß auch über den abendländischen Westen bewahrt, nicht nur weil es auf einer wesentlich gleichartigen, griechischen oder hellenifierten Bevölkerung beruhte, sondern auch vermöge seiner absolutistischen Verfassung und straff centralisierten Beamtenregierung (Bedeutung Konstantinopels als Hauptstadt). Außerdem stützte es sich auf eine mächtige Hierarchie, eine tüchtige Armee und Flotte und eine geschulte Diplomatie. Die Lebenskraft einer überlegenen Kultur inmitten minder entwickelter Rassen bot für alle diese Vorzüge die sichere Grundlage. 2. Doch hatten innere Entzweiungen, Thronstreitigkeiten und insbesondere kirchliche Kämpfe (zwischen Katholiken und Monophysiten) mehr noch als die Angriffe äußerer Feinde (im Osten der Perser, im Norden und Nordosten neuerdings der Slawen, Bulgaren und Avaren) das Reich schwer erschüttert, als die Legionen den Obersten der Leibwache, den thatkräftigen und schlauen Justin I. (518—527) zum Kaiser ausriefen. Von ihm ging die kaiserliche Würde auf seinen Neffen Jnstinian (527—65) über, der, an natürlichen Anlagen und politischer Thatkraft dem Oheim gleich, an Bildung ihm weit überlegen, schon zu dessen Lebzeiten die Seele der Regierung gewesen war. 3. Im Innern suchte er zuvörderst im Sinne orientalischer Autokratie, d. h. einer engen Verbindung der weltlichen 'und der geistlichen und zwar orthodoxen Gewalt die vorhandenen Gegensätze auszugleichen. Deshalb verfolgte er die letzten Reste des Heidentums (Schließung der Philosophenschule zu Athen 529) und maß sich selbst die letzte Entscheidung über die christliche Rechtgläubigkeit bei. Demnächst schuf er ein einheitliches Gesetzbuch für das ganze Reich (Corpus iuris civilis) und gab dadurch dem römischen Recht diejenige Gestalt, in der es später auf das Abendland übergegangen ist. Der gefährliche Nikaaufstand (die „Grünen" und die „Blauen", Parteien des Cirkus) wurde 532 blutig niedergeschlagen (Hagia Sophia). Mit der Centralisierung des Reiches verband sich auch ein materieller Aufschwung desselben (Einführung des Seidenbaues). 4. Nach außen erstrebte Justinian die Wiederherstellung der römischen Weltherrschaft. Das gelang ihm zwar nicht im Osten gegen die Perser, die unter dem großen Chosroes I. eben damals im Orient eine Großmachtsstellung ohne Gleichen gewannen, wohl aber im Westen in Verbindung mit einer großen romanischen Gegcnbewegung gegen das niedergehende Germanentum. 2. Das Reich der Vandalen in Afrika 429—534. 1. Das Vandalenreich in Afrika, lange der Schrecken aller .Küsten des Mittelmeeres, offenbarte nach dem Tode Geiserichs (477) Äämmel u. Ulbricht, Grundzüge Ii. 4
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