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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 84

1891 - Dresden : Höckner
— 84 — Miniaturmalerei (zur Ausschmückung der Handschriften, minium = Zinnober) und Kalligraphie. — Karl d. Gr. starb am 28. Januar 814 814 zu Aachen und wurde im dortigen Münster begraben. Iii. Periode. Die Ausbildung der Hierarchie und des Feudalstaates. 814 — 1096 (1125). I. Abschnitt. Die Auflösung des karolingischen Reiches 814-918. 1. Der Erbstreit der Karolinger bis zum Teilungsvertrage von Verdun 814-843. 1. Ludwig der Fromme (814—840), Karls des Großen jüngster Sohn, war litterarisch gebildet und nicht ohne friedliche Regententugenden, aber allzu kirchlich gesinnt und ohne Festigkeit des Willens, vor allem der anspruchsvollen Geistlichkeit gegen- 817 über. Unter ihrem Einfluß erließ er schon 817 auf dem Reichstag zu Aachen eine vom Herkommen abweichende Erb folge Ordnung, welche zur Wahrung der Reichseinheit im Interesse der Kirche dem ältesten Sohne Lothar als Mitkaiser und eigentlichem Thronfolger die Oberhoheit über die nur mit kleineren Retchsteilen ausgestatteten jüngeren Brüder Pippin und Ludwig zuerkannte. 2. Aber als dem Kaiser aus seiner zweiten Ehe mit der ehrgeizigen und ränkevollen Welfin Judith 823 noch ein Sohn, Karl (der Kahle), geboren wurde, stieß er selbst auf deren 829 Drängen 829 jene Erbfolgeordnung um, indem er dem Spätling, wie nachher noch mehrmals, bedeutende Gebiete auf Kosten seiner Brüder zusprach. Der Groll der letzteren und der Argwohn der kirchlichen Reichspartei wurde noch verschärft durch die Berufung eines allmächtigen Günstlings an den Hof, des Grafen Bernhard van Septimanien. 3. In den hieraus entspringenden Wirren traten die 3 Söhne erster Ehe, Lothar, Pippin und Ludwig wiederholt für das Hausgesetz von 817 ein, wiederholt aber auch Ludwig an der Spitze
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