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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 107

1891 - Dresden : Höckner
— 107 — auch die Anordnungen des Kaisers in Italien erschüttert, und in Ungarn ging die deutsche Oberlehenshoheit schon 1046 (mit der Erhebung des Arpaden Andreas) wieder verloren. 13. Des lothringischen Aufstandes wurde der Kaiser mit Hilfe der Kirche Herr; doch erneuerte sich die Gefahr, als Gottfried sich durch feine Vermählung mit Beatrix von eiert, der Witwe des Markgrafen Bonifacius, in den Besitz des mächtigsten Fürstentums von Mittelitalien gesetzt hatte. Zugleich war das deutsche Papsttum mit der bedrohlich wachsenden Macht der Normannen Süditaliens in Kamps geraten (Niederlage und Gefangenschaft Leos Ix. bei Civitate in Apulien 105-3). Um der drohenden Verbindung des deutfchen und des italienischen Adels zu begegnen, zog Heinrich Iii. 1055 zum zweiten Male nach Italien. Den neuen Papst Victor Ii. (Gebhard von Eichstädt) belohnte er mit dem Herzogtum Spoleto und der Mark Camerino und ernannte ihn zu seinem Statthalter in Italien. 14. Denn schon rief ihn eine neue Fürstenverschwöruug nach Deutschland zurück (Bischof Gebhard von Regensburg), die freilich bei feiner Rückkehr ein fchnelles Ende fand. Des Kaisers festes Auftreten gegenüber Heinrich I. von Frankreich (Zusammenkunft zu Jvois) bewog auch Gottfried, sich endlich dauernd zu unterwerfen. Jedoch die Nachricht von der vernichtenden Niederlage eines sächsischen Aufgebotes durch die Liutizen brachte Heinrich Hi. den Tod zu Bodfeld im Harz 1056. 1056 Iii. Abschnitt. Die inneren Zustände des deutschen Reiches. 1. Der König und der Hof. 1. Das deutsche Reich war ein unteilbares Wahlreich; doch hielten sich die Königswahlen zunächst an das regierende Geschlecht, und gewöhnlich wurde noch bei Lebzeiten des Königs dessen Sohn als Nachsolger gewählt, so daß man der Ausbildung eines Erbreiches nahe kam. Der König war Oberlehnsherr (s. u.) der Laienfürsten (befahnte Lanze), aber auch weltliches Haupt der Reichskirche (Investitur mit Ring und Stab), oberster Richter (Königsgericht) und oberster Kriegsherr; doch bedurfte es jetzt zum Aufgebot der Zustimmung der Großen.
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