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1. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 45

1886 - Dresden : Höckner
45 (f 1576), diese durch den Katholiken Thomas Murner (f ca. 1537) und den eifrig protestantischen Johann Fischart (f 1589). 3. Unter den Knsten erfuhr die vollstndigste Umge-staltung durch den Sieg der italienischen Renaissance die Archi-tektur, welche vor allem sr das aufstrebende Frstentum und Brgertum Schlobauten (Heidelberg) und Wohnhuser schuf. Der Plastik und Malerei war die Reformation insofern nicht gnstig, als sie den Kreis der Gegenstnde und die Zahl der groen Austrge verringerte. Doch leisteten in jener Vortreff-liches meist noch in katholischer Zeit die Nrnberger Adam Krafft, Veit Sto, Peter Bischer; die Malerei machten Alb recht Drer (j 1528) und Hans Holbein (f 1543), durch die Italiener angeregt, aber im Innersten selbstndig, der italienischen ebenbrtig an Gehalt, vielfach auch in der Form (besonders im religisen Bilde und im Portrt), und Lucas Crauach (f 1553) verpflanzte ihre Kunst nach dem Norden. Volkstmlich wurde die Kunst durch die Ausbildung des Kupferstichs und des Holz-schnittes, oft im Dienste der Reformation; alle Lebensverhltnisse veredelte das blhende Kunsthandwerk (Hauptsitze Nrnberg, Augsburg, Mnchen, Dresden). 4. Der Volkswohlstand zeigte sich während einer langen Friedenszeit (15551618) namentlich in den grern Stdten noch aus glnzender Hhe, aber seine Wurzeln begannen trotz verbesserter Verkehrsmittel (Brse in Hamburg 1558, Anfnge des Zeitungswesens) schon zu verdorren, da weder die sddeutschen Städte noch die Hansa einen selbstndigen Anteil an dem ameri-kanischen und indischen Verkehr zu gewinnen vermochten und dem geknechteten Bauernstande der Trieb zum Fortschritt sehlte. Die protestantische Auffassung von der Selbstndigkeit des Staates gegenber der Kirche wie die Steigerung der monarchischen Ge-walt durch die Vermehrung der Einknfte aus dem eingezogenen Kirchengut und die bernahme der Kirchenregierung kam nicht dem Kaisertum, sondern den Einzelsrsten zu gute, doch ntzten diese auch dem Ganzen durch Unterdrckung des Fehdewesens^ Verbesserung der Landesverwaltung und der Rechtspflege, wiewohl deren Verfahren noch barbarisch blieb (Majestas Carolina Karls V. 1535; Hexenprozesse). Die Beschrnkung aus diese Interessen und die vllige Unthtigkeit des Reiches in der europischen Politik shrte freilich auch in Verbindung mit dem kirchlichen Hader zur Verengerung des geistigen Gesichtskreises und zum Ersterben des nationalen Gemeingefhls.
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