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1. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 52

1886 - Dresden : Höckner
52 Lepanto (7. Oktober 1571) den Ruf trkischer Unberwindlich -keit zur See, doch vermochte sie den Vorteil nicht auszubeuten und richtete auch 1572 nichts aus. Darauf erlangte Venedig 1573 einen Sonderfrieden gegen den Verzicht auf Cypern 1573. Don Juan setzte dann zwar den Krieg noch fort (Einnahme und Ver-lnst von Tunis 1573/4), doch der Aufstand der Niederlande ses-selte die Krfte Spaniens, ein neuer Perserkrieg (15761590) die der Trken. 4. Der' Freiheitskampf der Niederlande. a) Die Niederlande unter Karl V. 1. Die siebzehn niederlndischen Provinzen, von denen die . fnf nrdlich der Maas erst Karl V. erwarb, bildeten weder in phy- sisch-geographischer noch in nationaler Beziehung eine Einheit, doch berwog das Tiesland das Hgelland, die niederdeutsche (vlmische) Bevlkerung die romanische (wallonische). Der Schwer-Punkt der Kultur lag in den nationalgemischten, wesentlich stdtischen mittleren Provinzen Flandern und Brabant, wo Ackerbau, Ge-werbe und Handel enormen Reichtum aufhuften (Antwerpen feit 1490 der grte Handelsplatz Nordeuropas), während in den nrdlichen noch Viehzucht und Fischfang berwogen. Deshalb fanden dort auch die Kunst, insbesondere die Malerei (Qnentin Massys) und Musik (Orlando Lasso) wie die Litteratnr, diese namentlich in den rhetorischen Gilden (Rederyker), eifrige Pflege, und wirkten bei den Festen des lebensfrohen Volkes mit. Die hhere Bildung beherrschte der Humanismus. 2. Politisch hielt ursprnglich nur die gemeinsame Dy-nastie die Provinzen zusammen, denn jede bildete einen selbstndigen Staat mit eigenen Stnden (Staaten, Etats), die in den ein-Zewen sehr verschieden zusammengesetzt waren, berall aber die Einstimmigkeit aller Mitglieder zu ihren Beschlssen forderten. In den Stdten regierte ein aus den Geschlechtern (Vroetschap-Pen) unter Mitwirkung des Landesherrn alljhrlich gewhlter Rat, der wieder die Vorsteher der Innungen (Gilden) ernannte. Der Landesherr war an diese Verfassung, die er beschwren mute (Joyeuse entree, blyde inkomst in Brabant), gebunden, demnach auch von der Steuerbewilligung der Stnde abhngig, und bte seine Gewalt nur in Brabant unmittelbar aus, sonst durch Statthalter, die er aus dem Adel der Provinz bestellte. 3. Karl V. bezweckte im Innern Begrndung des Ein-heitsstaates und Erhhung der landesfrstlichen Gewalt, nach
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