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1. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 134

1886 - Dresden : Höckner
134 18. en" 18. Januar 1701 im Schlosse zu Knigsberg brachte 1701 8mar dem Staate keinen Zuwachs an Macht, wohl aber an uerer Geltung und spornte die Nachfolger an, dem Namen einen wirklichen Inhalt zu geben. Seine Gebietserwerbungen, zumeist aus der Erbschaft seiner Mutter Luise Henriette von Dramen (Mrs, Singen, das Oberquartier Geldern, Neufchatel und Va-lengin), blieben unbedeutend. 12. Im Innern setzte Friedrich den Ausbau der Verwal-tung fort (Ausdehnung des Privilegium de non appellando auf den ganzen Staat 1701, Oberappellationsgericht 1703), vermehrte das Heer und that manches fr die Hebung der Landes-kultur. Sein prunkvoller Hofhalt zerstrte allerdings trotz stei-gender Einnahmen das Gleichgewicht des Staatshaushalts, machte aber auch, besonders unter dem Einflu seiner geistvollen Ge-mahlin Sophie Charlotte von Hannover, der philosophischen Knigin" (| 1707), und der französisch - reformierten Kolonie Berlin auf kurze Zeit zu einem glnzenden Mittelpunkte des knstlerischen und wissenschaftlichen Lebens. A. Schlter und I. A. Rehring drckten der Hauptstadt ihr architektonisches Ge-prge auf, Leibnitz begrndete die Soeiett der Wissenschaften" 1700. Aufs wirksamste frderte die Universitt Halle, ge-grndet 1694, als Sitz neuer Richtungen der Rechtswissenschaft (Naturrecht) und Theologie (Pietismus) das Interesse des jungen Staats. b) sterreich unter Leopold I. 16571705. 1. Die drei Gruppen der Habsburgischen Gebiete (die bhmischen, sterreichischen und ungarischen Lander) waren in einer Hand erst seit Ferdinand Ii. (16191637) vereinigt, der auch Wien erst zur wirklichen Hauptstadt machte, doch staatsrechtlich nur durch die Dynastie zusammengehalten und im Innern we-sentlich von den Stnden (vor allem Adel und Klerus) und deren Beamten regiert. Die hier bei der Verschiedenheit der Na-tionalitten und Kulturverhltnisse doppelt schwierige Ausgabe, aus ihnen einen einheitlichen, monarchischen Staat zu machen, suchten die Habsburger zunchst nur durch Schwchung der stndischen Rechte und Begrndung weniger gemeinsamer Be-Hrden, nicht eines wirklichen Staatsbeamtentums, zu lsen. Allen drei Gruppen gemeinsam waren nur der Geheime Rat, der Hofkriegsrat (beide seit Ferdinand I.) und die Hoskammer, den sterreichisch-bhmischen Landen der Reichshofrat, nur rtlich
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