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1. Die neuere Zeit - S. 31

1892 - München [u.a.] : Buchner
— 31 — es von gemeinen Rechten oder der Kirchen und Stisft Gewohnheiten zugehöret, ein Person, der alten Religion verwandt, zu wählen und zu ordnen, zugelassen seyn." — Diese Bestimmung, welche der Ausdehnung der neuen Lehre auf die geistlichen Herrschaften vorbeugen und den Zusammenhang des „römischen Reiches" mit der römischen Kirche aufrecht erhalten sollte, suchten die Protestanten später zu umgehen, indem sie geltend machten, beiß sie schon auf dem Reichstage von 1555 dagegen Einspruch erhoben hätten: auch besage der Wortlaut nicht, daß das Capitel einen Angehörigen der alten Religion wählen muss e. 4. (Ausgang Karls V.) Karl V., früh gealtert und kränklich, hatte trotz unermüdlicher Thätigkeit die Hauptaufgaben seines Lebens, ^Wieder-, Vereinigung der Kirche und die Beschränkung Frankreichs, fcheiteru feheu müssen und zog sich zunächst von den deutschen Angelegenheiten zurück, die Entscheidung derselben seinem Bruder Ferdinand überlassend.)Seinem Lohne Philipp hatte er 1539 das Herzogtum Mailand, 1554 (be^ Philipps Vermählung mit der Königin Maria von England) das Königreich Neapel überlassen, 1555 trat er ihm zu Brüssel die Regierung der Niederlande nebst der Franche Comtek, 1556 auch die Krone Spaniens ab. Im gleichen Jahre 1556 verzichtete Karl V. auf die Kaiserwürde zu Gunsten seines Bruders Ferdinand und reiste aus den Niederlanden nach Spanien ab, wo er in klösterlicher Abgeschiedenheit zu S. Inste (in Estremadura) 1558 starb. : Auf eine Nachfolge seines Sohnes Philipp im Reich hatte Karl V. um seines Brnders willen und angesichts des Widerstrebens der deutschen Stände gegen eine fernere Verbindung von Deutschland und Spanien verzichten müssen, dafür schien dem König Philipp eine große Aussicht eröffnet durch jene Vermählung mit der englischen Königin. Schon für den Reichstag von 1555 erteilte der Kaiser seinem Bruder Ferdinand Vollmacht „abzuhandeln und zu beschließen ohne hinter sich bringen" und wollte ihm das Kaisertum „abtreten". Bei seiner Abreise nach Spanien (im Herbst 1556), wo seine Anwesenheit nötig schien, weil im Jahr zuvor seine Mutter Johanna (die Wahnsinnige) gestorben war, beauftragte er Wilhelm von Oranien, seinen Verzicht aus die Kaiserkrone an die Kurfürsten zu überbringen. :Erst im Frühjahr 1558 (noch vor dem Tode Karls V.) würde die Verzichtleistung angenommen nnb Ferbincmb nach beschworener Kapitulation gekrönt. Währenb Karls Sohn Philipp die spanische Linie des Hauses Habsburg begründete, welche 1700 mit Karl Ii. erlosch, wurde Ferdinand der Stammvater der deutscheu Habsburger, deren Mannesstamm 1740 mit Karl Vi. erlosch. Karl V. wurde nicht Mönch, aber er machte alle^Andcschtsübnngen der Hierony-miten von S. Juste mit und beschäftigte sich mit Gartenbau, ohne die Teilnahme für die Politik zu verlieren. Vergl. Platen, Der Pilgrim von St. Just. i So wurden diese Länder, der burgundische Kreis, sowie Mailand, dem deutschen Reiche entfremdet. Über den Vorgang zu Brüssel ist Schillers Schilderung zu vergleichen.
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