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1. Mecklenburgische Geschichte zum Gebrauche in höheren Schulen - S. 54

1899 - Leipzig : Voigtländer
— 54 — Ferner wurde die Union der Landstände abermals bestätigt und festgesetzt, daß der gemeinsame Landtag alljährlich abwechselnd nach Sternberg und Malchin berufen werden sollte. Hier üben die Stände den ausgedehntesten Einfluß auf die Gesetzgebung und Steuerbewilligung, aber auch in die allgemeine Landesverwaltung greifen sie vielfach (namentlich kontrollierend) ein. Sie zerfallen in das „Corps" der Ritterschaft und das „Corps" der Landschaft. Beide Stände gliedern sich weiter nach drei Kreisen, dem mecklenburgischen, dem wendischen und dem stargardschen Kreise. Der erste Kreis fällt mit dem Herzogtum Schwerin zusammen, während die beiden anderen Kreise zusammen das Herzogtum Güstrow bilden. Mitglieder der Ritterschaft sind die Besitzer bestimmter landtagsfähiger Güter sowohl adligen als bürgerlichen Standes, die Landschaft besteht ans den Vertretern der Landstädte (jetzt 47). Rostock nimmt eine besondere Stellung ein, während Wismar seit dem westfälischen Frieden auf den Landtagen nicht vertreten ist. Auch das zu Mecklenburg-Strelitz gehörige Fürstentum Ratzeburg steht außerhalb der ständischen Verfassung. Die Leitung der Landschaft haben die Städte Parchim, Güstrow und Neubrandenburg, welche unter dem Namen der Vorderstädte an der Spitze der drei Kreise stehen. Außer den Landtagen werden die Stände durch den „Engeren Ausschuß" vertreten, der zu Rostock seinen Sitz hat. Dieser war 1622 ins Leben getreten, um die von den Städten bewilligte Million Gulden für die Herzöge zusammenzubringen, maßte sich aber zu den Zeiten Karl Leopolds immer mehr Rechte an und wurde als ein ständiges, „die gesamte Ritterschaft und Landschaft vorstellendes" Kollegium in dem Erbvergleich bestätigt. Er besteht aus neun Personen: zwei Landräten aus den Herzogtümern Schwerin und Güstrow, drei Abgeordneten der Ritterschaft ans den drei Kreisen, einem Vertreter der Stadt Rostock und den Abgeordneten der drei Vorderstädte. Unter seiner Aussicht und oberen Leitung steht auch die gemeinsame ständische Kasse, der „Landkasten" in Rostock.
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