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1. Geschichte der Neuzeit - S. 75

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 75 — Schweden und Norwegen durch Personalunion verbunden. 8.Juni 1815. Wiener Bundesakte: Deutschland (geographischer Begriff) ein Staatenbund aus 39 souveränen Bundesstaaten. Bundestag in Frankfurt (Engerer Rat von 17 Stimmen und Plenum von 69 Stimmen) unter Östreichs Vorfitz. Östreich nicht mit den transleithanischen Ländern, Preußen nicht mit Posen und Preußen dem Bunde angehörig; dagegen Dänemark für Holstein, die Niederlande für Luxemburg. — Heilige Allianz zwischen Alexander I., Franz I. und Friedrich Wilhelm Iii., nach dem Beitritt der meisten europäischen Staaten ein Bund Zur Herstellung der unumschränkten Monarchie. (Metternich.) Vi. Periode. Zeitalter der Reaktion. A. Deutschland. Wiederherstellung Preußens durch rastlose Arbeit. Militairgesetz: Allgemeine Wehrpflicht. Gneisenau, Boyen (Kriegsminister) und Witzleben (Adjutant des Königs). Einheitliche Verwaltung der 10 (später 8) Provinzen. (Oberpräsident. Bülow in Sachsen, Vincke in Westfalen, Schön in Preußen.) Einteilung in Regierungsbezirke und Kreise. (Regierungspräsident. Landrat.) Provinzialschulkollegium, Konsistorium und Oberlandesgericht. Staatsministerium, bestehend aus dem Staatskanzler und 5 Fachministern. Staatsrat (darin Prinzen).
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