Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Quellenlesebuch für den Unterricht in der bayerischen Geschichte - S. 4

1898 - München : Lindauer
Der Richter muf Dorjehung thun, dan die Dienftbauern und Knechte der Airche nach Maß dessen, was sie inne haben, auch ihre Abgaben entrichten, als von 50 Metzen sollen sie 5 Metzen*) geben; bcn Weidezins, an dem sie zahlen sollen , was landesgebräuchlich ist. Die gesetzmäßigen Feldstücke von ^ Ruten nämlich in der Breite und 40 in der Länge (die Rute zu \0 Schuhen gerechnet) sollen sie ackern, besäen, einzäunen, einsammeln, heimführen, in die Scheune bringen und im rrtock anrichten. Don der Sommerfrucht soll jeder Stiftbauer 2 Metzen zur ^aat auslesen, sie ansäen, dann cinfchneiden und an feinen ©rt bringen. Auch die Weinberge sollen sie pflanzen, karsten oder graben, durch (Einlegung von Fechsern zur Vermehrung bringen, beschneiden und endlich die Trauben einsammeln. Vom Flachs sollen sie den zehnten Büschel geben, vom Honig die zehnte Maß, wie auch $ üuhnlem und \5 (Eier. Sie sollen Dienstpferde liefern oder selbst gehen, wohin es ihnen auferlegt wird. Die Frondienste mit dem wagen sollen sie bis auf 50 Heine Meilen2) verrichten, weiter sollen sie nicht fahren dürfen. e)ur Reparierung der herrschaftlichen Häuser, Stallungen, Heu-städel, Getreidekästen und Zwinger und, wenn es notthut, zu deren gänz-licher Aufbauung 1 ollen sie die ihnen nach Schuhen angewiesene, doch nicht übertriebene Arbeit übernehmen. Die Anechte der Kirche sollen "ach dem Maß ihrer Besitzungen Steuern entrichten. Drei Tage in der Woche sollen sie für die Herrschaft, drei Tage aber für sich arbeiten . . . wenn ein freier Mensch am Sonntage, d. i. am Tag des Herrn, eine fnechtliche Arbeit verrichtet, wenn er die Ochsen einspannt und mit dem wagen fährt, joll ihm zur strafe der rechtsgespannte Ochse abgenommen werden, weitn er aber mähet oder heuet, wenn er Getreide abschneidet oder einsammelt oder wenn er sonst ein fnechtliches Werk am (Lage des Herrn verrichtet, joll es ihm ein- oder zweimal verwiesen werden. Und wenn er sich nicht bessert, soll er mit 50 Streichen auf den Rücken gezüchtigt werden, lind wenn er sich nochmal untersteht, am roimtag zu arbeiten, joll man ihm den dritten Teil seiner Güter weg-nehmen. Und wenn er auch dann noch nicht aufhört, soll er seine Freibeit verlieren und leibeigener Anecht werden, er, der am heiligen Tage nicht bat frei sein wollen, wenn es aber ein Kitecht ist, der sich so eines *) Den zehnten Teil, daher gebeut. 2) Immerhin noch mehr als *8 deutsche Meilen.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer