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1. Römische Geschichte - S. 17

1893 - Dresden : Ehlermann
Erster Zeitraum. — § 5. Die Unterwerfung der Sabeller etc. 17 Konsul dürfe "aus dem Plebejerstande gewählt werden.*) — Abtrennung der wichtigen Censur (Einschätzung zur Steuer, Aushebung zum Heerdienst, Senatorenwahl, Aufsicht über die Sitten) von dem Konsulamte und Einrichtung des (ausserordentlichen) Amtes von Militärtribunen mit Konsulargewalt (tribuni militares consulari potestate), das den Plebejern zugänglich gemacht wird. Der Senat bestimmt, ob Militärtribunen oder Konsuln zu wählen seien. b) 367. Die Gesetze des Licinius Stolo und L. Sex- 367 tius (s. o. Ii. A, 3 u. 4) setzen fest, dass immer ein Konsul Plebejer sein müsse. **) Das Amt eines Prätor und das zweier patricischer Ädilen (aediles curules) wird abgezweigt. Letzteren lag u. a. die kostspielige Leitung der Spiele ob, die von den Plebejern anfangs gern den Patriciern überlassen, später aber auch übernommen wird. 366 L. Sex- 366 tius erster plebejischer Konsul. 3) Bald werden auch die übrigen Ämter den Plebejern zugänglich: die Diktatur (356), die Censur (351), die Prätur (337)5 die Priesterämter (300). Stufenfolge der Ämter: Quästur, Ädilität, Prätur, Konsulat.***) 4) 312 Aufnahme von Männern niedrigsten Standes in den Senat und Einreihung von Freigelassenen und Besitzlosen in die Tribus durch den Censor Appius Claudius. Zweiter Abschnitt. Von der Beendigung des Ständekampfes bis zur Unterwerfung des eigentlichen Italiens. Von 366 (300) — 266 v. Chr. § 5. Die Unterwerfung der Sabeller und der mit ihnen verbündeten Volksstämme. I.'Roms Stellung in Italien. Rom durch Ausgleich der Stände innerlich gefestigt, im S. an der Schwelle Kampaniens, im N. mit einem Fuss in Etrurien (s. o. § 3. Ii, c und Iii), entwickelt sich zu einer starken Militärmacht. *) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. **) ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe crearetur. ***) 180 v. Chr. bestimmte das Gesetz des Tribunen Villius das für die einzelnen Stufen erforderliche Alter; für die Quästur das 31., die Ädilität das 37-i die Prätur das 40., das Konsulat das 43. vollendete Lebensjahr. Schultz, Römische Geschichte. 2
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