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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 81

1875 - Braunschweig : Bruhn
nach Italien kamen, verbreiteten sich im Abendlande in kurzer Zeit gelehrte (humane oder klassische) Bildung und die Wissenschaften kamen zu hoher Blüte. Zu diesem neuen Aufschwung der Geistesbildung trug auch die Erfindung der Buchdruckerkunft durch Guttenberg im 15. Jahrhundert ungemein viel bei. Aber ins Volk drang diese Bildung nur langsam, obgleich in einzelnen Städten schon Schulen (Schreibschuleu) errichtet wurden, in welchen auch die Kinder der Kaufleute und Handwerker lesen und schreiben lernten. Iii. Das Lehrrowefen entwickelte sich zuerst im Frankenreiche. Bei Eroberungen hatte Chlodwig die Staatsländereien, auch die verlassenen, herrenlos gewordenen Güter für sich in Anspruch genommen, zum Theil auch unter seine Krieger vertheilt. So wie er verfuhren auch seine Söhne in Thüringen, Burgund, Baiern. Das eroberte Land wurde größten-theils Königseigenthum. Diese ungeheueren Ländereien vertheilten nun die fränkischen Könige unter ihre Krieger — jeder, der an der Eroberung mitgewirkt hatte, bekam seinen Loosantheil als freies Besitzthum, als Alöd. Dann aber gab der König auch, um seine Getreuen an sich zu fesseln, ihnen von dem ihm gehörigen Lande Theile zur Nutznießung, feod genannt, auch bene-ficium (Wohlthat). Dies Land gehörte dem Könige, der damit Beliehene hatte nur bis zu seinem Ableben die Nutznießung desselben. Dafür war er dem Könige zur Heeresfolge verpflichtet, auch zum Dienst am Hofe, sobald er geladen wurde. Er verlor das Land durch Treubruch (Felonie) und es konnte dann das Lehen ihm entzogen und einem anderen gegeben werden. Der König hatte aber auch, um die eroberten Länder zu regieren, seine Beamten, wie Karl der Große solche in seinen „Grafen" besaß. Deren gab es verschiedene, als Hundertgrafen, Dinkgrafen, Gaugrafen, Herzöge; diese ernannte der König, und ihr Gehalt für ihre Mühewaltung (Anführung im Kriege, Verwaltung des Rechts im Frieden) bestand in Lehen. (Alle diese hohen und niederen Beamten wurden nicht, wie ehemals, von der freien Hans-genossenschaft oder von dem Stamme, der zu einer allgemeinen Versammlung zusammentrat, gewählt, diese alte Volksfreiheit, Gemeinfreiheit bestand nicht mehr. Das ist der wesentliche Unterschied.des ursprünglichen deutschen Wesens in urgermanischer Zeit und des späteren im Mittelalter.) Belehnt wurde aber auch die Kirche mit Gütern (je nach der Stellung wurde das Land verschieden vertheilt), mehr Land bekam ein Erzbischofsitz; weniger ein Bischof sitz, noch weniger eine Abtei zu Lehen. Die großen Adligen, oder Lehnsträger nun, wie Herzöge, Erzbischöfe, Bischöfe, konnten wiederum Andere belehnen, und so bildete sich der niedere Lehnsadel; der in demselben Verhältnis zu seinem Lehnsherrn stand, wie der höhere Lehnsadel zum Könige. In dieser Form erscheint der mittelalterliche Staat; diese Lehusverhältnisse geben ihm Halt und Zusammenhang, der aber zerfiel, sobald die Lehen erblich wurden. Die Macht des Königs war eine bedeutende, so lange er verhindern konnte, dass die Lehen erblich wurden. Im Frankenreiche zeichnete sich der König auch äußerlich durch lang- Dietlein, Weltgeschichte. tz
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