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1. Geschichte und Geographie des Königreichs Bayern - S. 18

1881 - Berlin : Hofmann
— 18 — hin, daß kein Feind ihm entgegen zu treten wagte; das Volk war seinem rechtmäßigen Fürsten treu. Unweit des Klosters Fürstenfeld, das sein Vater zur Sühne gegründet hatte, machte ein plötzlicher Tod dem vielbewegten Leben des großen Kaisers ein Ende (1347). Die dankbaren Bürger von München bestatteten ihn in ihrer ehemaligen Frauenkirche; in Fürstenfeld aber feiert man das Andenken des im Banne Gestorbenen bis heute im Stillen durch einen Jahrestag. 9. Ludwig hatte das Bayernland durch die vielen Gebietserwerbungen bedeutend vergrößert und ihm zu äußerem Ansehen verhelfen. Wären feine nächsten Nachfolger mit gleicher Thatkraft und gleichem Geiste ausgerüstet gewesen, das Haus Wittelsbach wäre das mächtigste in Deutschland geblieben. So aber zerfiel nach seinem Tode Alles rasch wieder, was er mit Mühe ausgebaut hatte. Unheilvolle Teilungen zersplitterten das Land, unglückselige Bruderkriege schwächten feine Kraft, und unter den Ränken des Kaisers Karl Iv.-gingen Tyrol, Brandenburg und die niederländischen Grafschaften bald wieder verloren. Die Stammlande Ober- und Niederbayern zerfielen 1392 in die Linien: Bayern-Ingolstadt (Gaue an der oberen Donau.) Bayern-Lands Hut (Niederbayern mit Ausnahme von Straubing) n. Bayern-München (zwischen Isar und Lech). Bayern-Ingolstadt kam 1447 an Bayern-Landshnt, dessen Regent Ludwig der Reiche den Ban der Martinskirche vollendete und die Universität Ingolstadt gründete (1472). Nachdem sein Sohn und Nachfolger Georg der Reiche gestorben war, fiel ein Teil feines Herzogtums (Lauingen, Neuburg, Weiden u. ct.) der Pfalz zu; den übrigen, größeren Teil (Niederbayern) aber erhielt Bayern-München. So war Ober- u. Niederbayern unter Albrecht Iv., dem Weisen, wieder vereinigt und um das verbundene Land für kommende Zeiten vor Zerstückelung zu bewahren, bestimmte dieser (1506) durch ein Gesetz die Unteilbarkeit Bayerns und die Erbfolge nach dem Recht der Erstgeb urt. Von nun an gebot über das Herzogtum also immer nur Ein Landesfürst, dem der älteste Sohn in der Regierung folgte. — Tie Pfalz sollte nach dem Vertrage von Pavia mit Bayern in Ausübung der Kur wechseln; allein Kaiser Karl Iv. sprach durch die goldene Bulle (1356) dem pfälzischen Hause die Kur würde allein zu und nahm dafür die halbe Oberpfalz (Sulzbach, Lauf, Hersbruck, Pegnitz, Hilpoltstein u. s. w.) an sich. Dieses abgetrennte Gebiet wurde erst im Jahre 1400 wieder mit dem Stammland vereinigt. In den darauf folgenden Jahren begannen auch hier unheilvolle Teilungen und dauerten fort bis zur Wiedervereinigung der Pfalz mit Bayern. Die Oberpfalz hatte besonders durch den in Böhmen entbrannten
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