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1. Hilfsbuch für den Unterricht in der alten Geschichte - S. 30

1913 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
30 Erster Zeitr. Von der dorischen Wanderung bis zum Beginn der Perserkriege. bei Gericht und bei religiösen Feiern die höchsten Ämter versahen. In den Rat der 40 0, der die Gesetze und Beschlüffe vorzuberaten hatte, konnten nur Mitglieder der drei ersten Klaffen gewählt werden. Die letzte und höchste Entscheidung lag bei der Volksversammlung, zu der alle freien Bürger, die über 20 Jahre alt waren, Zutritt hatten. Sie entschied über die vom Rate vorgelegten Gesetze sowie über Krieg und Frieden. Im Gegensatze zu Sparta fanden hier lebhafte Erörterungen statt, die der größeren geistigen Regsamkeit des Atheners entsprachen. Die Abstimmung geschah durch Handaufheben oder durch Stimmsteine. Archonten, welche ihr Amt vorwurfsfrei verwaltet hatten, wurden Mitglieder des Areopa gs, d.h. des Rates auf dem Areshügel. Diese ehrwürdige Körperschaft richtete über die schwersten Verbrechen (Mord. Brandstiftung); auch wachte sie über die Sitten der Bürger und tadelte oder strafte Müßiggänger und Verschwender. Außerdem hatte sie das Recht, gegen Beschlüsse des Rates und der Volksversammlung Einspruch zu erheben. Auch das Familienleben und die Erziehung der Jugend ordnete Solon. Als Aufgabe der Erziehung galt ihm die gleichmäßige Ausbildung des Geistes und des Körpers, die in erster Linie den Eltern oblag (vgl. Sparta). Da nach der Ansicht der Griechen nur in einem gesunden Körper eine schöne Seele wohnen könne, wurde in den Gymnasien (Turnplätzen mit Hallen und Wandelbahnen) die körperliche Ausbildung (Gymnastik) eifrig betrieben; da sah man Knaben. Jünglinge und ältere Männer ihre Kräfte meffen im Springen. Laufen. Diskus- und Speerwerfen, Ringen und Schwimmen. Die Geistesbildung, bei den Griechen Musik (^Musendienst) genannt, wurde in den „Musikschulen" gepflegt. Hier wurde die Jugend nicht nur in der Tonkunst (Gesang-, Flöten- und Saitenspiel) unterwiesen, sondern sie lernte auch mit dem Griffel auf Wachstafeln schreiben und wurde mit den griechischen Heldenliedern (Ilias und Odyssee) und den Gesetzen des Staates bekannt gemacht. Ferner mußte sich jeder in der Redekunst üben, damit er später als Bürger in öffentlichen Versammlungen die freie Rede beherrsche. Besondern Wert legte man auch aus die Ausbildung des Schönheitssinnes durch die Kunst. Die weitere Gesetzgebung des Solon enthielt noch verschiedene, das bürgerliche Leben regelnde Bestimmungen. Sie betonte in erster Linie die Pflicht der Arbeit. Jeder Bürger mußte seine Kinder ein Gewerbe erlernen lassen; ein Erwachsener ohne Beruf war bei seinen Mitbürgern wenig geachtet. — Bei politischen Streitigkeiten mußte jeder Partei ergreifen. Das Wahlrecht war zugleich Wahlpflicht. ■— Mit dem 18. Lebensjahre begann für die Jünglinge die Wehrpflicht; sie dauerte ungefähr das ganze Leben hindurch; der Dienst bei der Fahne beschränkte sich jedoch auf zwei Jahre. —
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