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1. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 193

1907 - Berlin : Weidmann
Territorialprinzip — Theokratie. auf den neuen Erwerber übergingen. Territorialstaat s. Flächenstaat. Territorium, Landschaft, 1. in der fränkischen Zeit — pagus, Gau, Grafschaft, 2. seit dem 12. Jahrh, ein durch Teilung und Zusammenlegung von Grafschaften (s. Graf) entstandener Bezirk, der den früheren Grafschaften nur darin glich, daß er einem mit der gräflichen Gerichtsbarkeit ausgestatteten Herrn (s. Landesherr) unterstellt war; es gab weltliche und geistliche Territorien: Herzogtümer, Mark-, Pfalz-, Landgrafschaften, Grafschaften, Vogteien, Bistümer, Abteien, Städte; in ihrer bunten Zusammensetzung bildeten sie weder eine räumliche noch eine rechtliche Einheit; 3. in den Bereinigten Staaten von Nordamerika ein Landstrich, der noch nicht als Bundesstaat in die Union eingegliedert ist. Terrorismus, vom lat. terror — Schrecken, des. die Schreckensherrschaft in Frankreich (1793 — 94), auch in milderem Sinne — Einschüchterung durch Androhung von Nachteilen. Testakte, engl., Prüfungsakte, ein Gesetz, wonach in England jeder Beamte den Testeid (Prüfungseid) ablegen mußte, daß er nicht an die Wesensverwandlung des Brotes in den Leib Christi glaube (1673 — 1829). Teufelsmauer, volkstümliche Bezeichnung des aus einer Steinmauer bestehenden, die Donau begleitenden Teiles des römischen Limes (s. d.). Ähnlich führt der sog. Eifelkanal (von Nettersheim Über das Vorgebirge nach Cöln) Mertens, Historisch-politisches Abc-Buch. 193 beim Volke den Namen Teufelsrinne („Düvelskall"). Theismus (griech. theos — Gott), der Glaube an einen Gott als den Wellschöpfer und Welterhalter. Vgl. Deismus. Theokratie, griech. (zuerst bei dem jüdischen Geschichtschreiber Josephus im 1. Jahrh. n. Chr.), Gottesherrschaft, urspr. und eig. die unmittelbare Herrschaft Gottes über das israelitische Volk, sodann eine Staatssorm, in welcher der Herrscher entweder unmittelbarer Vertreter der göttlichen Macht ist oder durch göttliche Macht beschränkt wird, die ihren Willen durch Priester kundgibt, daher == Priesterstaat, Kirchenstaat. Beispiele: Die großen Staaten des alten Orients, des. Ägypten, der römische Kirchenstaat, der Genfer Kirchenstaat Joh. Kal-vins, das deutsche Ordensland und die geistlichen Fürstentümer im alten Deutschen Reich. Im weiteren Sinne können alle mittelalterlichen Staaten, einschl. des Kalifats und des Osmanenreiches, wegen der gegenseitigen Durchdringung des Geistlichen und Weltlichen als Theo-kratien bezeichnet werden (vgl. „Heiliges römisches Reich deutscher Nation"). Die Wiedertäufer in Münster (1534) nannten ihren Staat ein Gottesreich, eine Bezeichnung, welche auch die kath. Kirche als die von Gott gestiftete Heilsanstalt für sich in Anspruch nimmt. Über den Gottesstaat (de civitate Dei), zu dem die Guten aller Zeiten und Völker gehören (Gegensatz: Reich der Welt, des Teufels) schrieb der h. Augustinus (t 430) ein des. im M.a. viel-13
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