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1. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 206

1907 - Berlin : Weidmann
206 Vogt — Volksverein. führten. Seit der Ausbilbung des Stäbtewesens (11. Jahrh.) unterschieb man Stadt- und Lanb-vogteien. So begegnet uns z. B. ein besonderer Vogt für die zehn Reichsstäbte im Elsaß (Hagenau, Colmar usw.), währenb das Ober-unb Unter-Elsaß Lanbvogteien bil-beten. Volk, die Gesamtheit der Staatsgenossen ober nach I. Grimm „der Inbegriff von Menschen, welche biefelbe Sprache reben", nach Fr. Ratzel „eine politisch verbunbene Gruppe von Gruppen und Einzelmenschen, die roeber stamm- noch sprachverwanbt zu fein brauchen, aber durch den gemeinsamen Boben auch räumlich verbunden sind", vgl. Nation; oft auch gebraucht im Gegensatz zur Regierung ober zur Bezeichnung der niederen Klassen im Gegensatz zur „Gesellschaft" (s. d.), in der Demokratie die Gesamtheit der politisch, des. zu Wahlen, Berechtigten. Völkerrecht, der Inbegriff der Normen, welche die Beziehungen der Staaten zueinanber, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln. Auf feine Entwickelung hat das Christentum großen Einfluß ausgeübt; vgl. Kosmopolitismus. Völkerverbinbenbe Mächte sinb neben der Religion des. Wissenschaft und Handel. Vgl. Branbschatzung, Diplomat, Friebensbewegung, Genfer Konvention, Kaperei, Konzert, Sklaverei. tiolksljmschaft f. Demokratie. Volkskunde f. Folklore. Volksschulen (Gegensatz: gelehrte Sch., humanistische Sch., s. ix), die für die Kinder des ganzen Volkes bestimmten Elementarschulen, in ihrer Grunblage eine Schöpfung der Kirche (f. Pfarrschulen), nach ihrer späteren Entwickelung (Schulzwang, staatliche Aufsicht) in den meisten Sänbern Anstalten des Staates, an benen inbes auch der Kirche und den Gemeinbeit gewisse Rechte eingeräumt zu werben pflegen. Vgl. Simultanfchule. Bolks|ouu£ranität. Die Lehre, daß in allen Staaten ohne Rücksicht auf die geschichtliche Entwickelung das Volk, b. H. die Gesamtheit der Bürger, souverän, b. H. der oberste Herr ist, würde des. von Jean Jacques Rousseau (f 1778) ausgetobet. Die Folgerung zog währenb der französischen Revolution die Nationalversammlung, indem sie das Königtum zunächst zu einem bloßen Schatten machte (1791) und dann ganz beseitigte (1792). Auf den Boden der Volkssouv. traten im I. 1848 auch die deutsche und die preußische Nationalversammlung. Der gerade Gegensatz der V. ist der fürstliche Absolutismus (s. d.). Vgl. Demokratie, Gesellschaft, Plebiszit, Republik, Souverän. Volkstribun s. Tribun. Volkstum f. Nationalität. Volksverein für das fath. Deutfchlanb, gegrünbet 1890 unter enifcheibenber Mitwirkung des Zentrumsführers Ludwig Winbt-horst (f 1891) zur „Bekämpfung der Irrtümer und der Umsturz-Bestrebungen auf sozialem Gebiete sowie zur Verteibigung der christlichen Orbnung in der Gesellschaft". Zahl der Mitglieber 1906: über y2 Million.
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