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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 56

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
56 § 25. Die allgemeinen Amtsbefugnisse. zu verhängen (Kapitalgerichtsbarkeit) an. Seit durch das Provokationsrecht die oberste Kapitalgerichtsbarkeit an das Volk übergegangen war, führten die Oberbeamten innerhalb der Stadt keine Beile mehr. Plebejische Beamten hatten niemals Fascen und Liktoren, sondern nur die kurulischen Magistrate. Was die Zahl der Liktoren Oßöoüyot) betrifft, so hatte der König deren 12. ebensoviel die Konsuln, Decemvirn, Kriegstribunen cum consulari potestate und die Prokonsuln; der Diktator in der Stadt ebenfalls 12, aufserhalb 24; der magister equitum 6 und der Prätor innerhalb der Stadt 2, aufserhalb auch 6; bei den Kaisern wechseln 12 und 24 Liktoren; der flamen Dialis hatte 1; die Censoren hatten keine Liktoren. b) Die sella curulis (Wagenstuhl, von currus), ein mit Elfenbein verzierter Klappstuhl ohne Rück- und Seitenlehnen (s. Fig. 20). Er war insofern schon eine Auszeichnung, als kein Römer das Recht hatte, zu fahren oder in öffentlicher Versammlung zu sitzen. So diente er während der Republik als Amts-stuhl der rechtsprechenden Magistrate, die ihn auf eine Bühne (tribunal) stellten (daher Gerichtsstuhl). Dann wurde er Abzeichen aller Beamten mit Liktoren und die Ämter geradezu nach ihm benannt: magistratus curules (= qui in curuli sella sedent), nämlich: Die vier ständigen ordentlichen Ämter: Konsul, Prätor, Censor und (kurulischer) Ädil, wozu die aufserordentlichen: Diktator, die Magistrate cum consulari potestate und der magister equitum kamen. Sonst hatte nur noch der flamen Dialis diesen Ehrenstuhl. Siehe Fig. 20, a die eine Seite des Gestells auseinandergesetzt, b der Stuhl zusammengeklappt. Die plebejischen Magistrate (Tribunen und Ädilen) genossen dafür das Recht auf das subselliurn (tribunicium), eine bewegliche Bank ohne Lehne und für mehrere, d. i. für die Vorsteher der Plebs, bestimmt. Als Inhaber der tribunizischen Gewalt erlangten die Kaiser das Recht, auf dem Subsellium zu sitzen. In den öffentlichen Spielen hatten alle Magistrate einen Ehrensitz. 4. Amtstracht. Diese war im Kriege eine andere als im Frieden, so dafs der Beamte beim Überschreiten der Stadtgrenzen (pomerium) die Tracht wechselte. In Rom trug der Magistrat die Toga, das römische Staats- und Friedenskleid und zwar die toga purpurea mit Goldstickereien, daher auch toga picta (Purpur war immer die Farbe der Amtstracht). Darunter die tunica pal- Fig. 20. Sella curulis.
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