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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 69

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
31. Die Quästur. 69 ebenso von den konfiszierten Grütern (bona damnatorum, daher die Ausdrücke: in aerarium, in publicum redigere, in aerarium deferre = konfiszieren), leiteten die Auktionen. Ebenso besorgten sie alle Staatsausgaben: für das Heer, für öffentliche Bauten und Leichenbegängnisse, Verpflegung fremder Gesandten und Fürsten u. s. w. Für alle Ausgaben bedurften die Quästoren einer Zahlungsanweisung vom Senate oder den Censoren. Der Senat regelte auch die Einnahmen an direkten Steuern, indem er festsetzte, wie viel von 1000 Hektaren Steuer zu erheben sei. Uber Einnahme und Ausgabe führten die Quästoren genau Buch: codices (tabulae) expensi et accepti, wobei ihnen eigene Schreiber (scribae aerarii) behilflich waren. Diese scribae ab aerario bildeten ein eigenes angesehenes Kollegium, zerfielen in drei de-curiae mit sechs primi (Kanzleidirektoren) an der Spitze. Aufser den Kassenbüchern und dem Staatsgelde befanden sich im Ara-rium auch die Feldzeichen (signa) und alle wichtigen staatlichen Urkunden (tabulae), besonders die senatusconsulta und seit 62 y. Chr. alle Gesetze: das Ärarium war also zugleich tabularium oder Staatsarchiv. Aufser den scribae hatten die Quästoren noch praecones und servi publici zur Seite. Im Ärarium meldeten sich auch die fremden Gesandten und wurden die Magistrate vereidigt, worüber hier die Protokolle hinterlegt wurden. — In der Kaiserzeit traten an ihre Stelle die praefecti aerarii, praefecti Saturni. b) Der Militärquästoren (quaestores provinciales). Solche kamen erst auf, seit es Provinzen gab. Es wurden seit 267 v. Chr. zu den vier bisherigen noch vier Quästoren für wichtige italische Zollstationen (so für Ostia, Ariminum und Cales je einer) angestellt. Sulla erhöhte ihre Zahl auf 20, Cäsar auf 40, und nun bekam jeder Feldherr oder Statthalter (Prokonsul, Proprätor) je einen Quästor als Finanzbeamten mit in seine Provinz, für Sizilien dagegen wurden immer zwei Quästoren ernannt (einer für Syrakus und einer für Lilybäum). Fiel der Quästor vor Ende seines Amtsjahres durch Tod oder eine andere Ursache weg, so ernannte der Statthalter einen legatus zum pro quaestore. In der Provinz gehören Feldherr und Quästor notwendig zusammen: letzterer hat die Feldkasse, empfängt vom (Staats-)Arar den Sold und zahlt ihn aus, prägt Münzen, leitet die Versteigerung der Beute und das vendere sub corona der captivi. Er ist nächst dem Oberfeldherrn erster Beamter und im Notfälle dessen Stellvertreter als pro praetore; hat im Lager ein besonderes Zelt (quae-
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