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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 98

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
98 § 45. Verwaltung Roms. 5 Prozent von dem Werte der freizulassenden Sklaven, welche Einnahme jedoch zum Reservefond (aerarium sanctius) geschlagen wurde. Ferner kamen hinzu die Strafgelder (multae) und der Erlös von der verkauften Beute. Die zweite Haupteinnahme machte das tributum ex censu als direkte Steuer aus. Dies war, namentlich zu Kriegszeiten, eine aufserordentliche Vermögenssteuer von den Immobilien nach den Censustabellen. Man zahlte 1 pro Mille Steuerkapital (tributum simplex), seltener 2 vom Tausend (tributum duplex Liv. 23, 31). Die Eroberung Mazedoniens brachte 45 Millionen in die Staatskasse und deshalb hörte die direkte Steuer (tributum) der Römer auf. Cic. off. 2, 22: omni Macedonum gaza, quae fuit maxima, potitus Paulus tantum in aerarium pecuniae invexit, ut unius imperatoris praeda finem attulerit tributorum. Auch die folgenden Kriege brachten riesige Summen in das Ärar (Cäsar fand 49 v. Chr. 2 000 Millionen vor) und die Provinzialdomänen, die Pachtländereien und die jährlichen Zinsen (stipendia) der Provinzbewohner machten eine direkte Steuer der Römer überflüssig. Augustus ordnete das ganze Einnahmewesen auf Grund der neuen Ländervermessung und des neuen Reichscensus. Es gab jetzt streng geregelte ordentliche und aufserordentliche Einnahmen. Zu erste-ren gehörten die direkten Grund-, Vermögens- und Kopfsteuern (tributum capitis), ferner die Einnahmen von den Domänen, den Monopolen (Salz), dann die indirekten Steuern an Zöllen, die centesima (1 %) von allen in Auktionen verkauften Gegenständen und die quinquagesima (2 %) beim Verkauf von Sklaven. Die aufserordentlichen Einnahmen bestanden in der Erbschaftssteuer (50/ — mcesima hereditatum), der vicesima von Manumissionen; dazu Strafgelder und Konfiskationen. Endlich pflegten reiche Erblasser dem Kaiser Legate zu vermachen (Augustus erbte in 20 Jahren 1400 Millionen Hs = 303 Millionen Mark). b) Ausgaben. Da die Könige keine Civilliste, die Magistrate keinen Gehalt und die Soldaten bis 406 v. Chr. keinen Sold empfingen, so waren in älterer Zeit die Staatsausgaben nur geringe und namentlich nur zwei Hauptausgaben, für Kultuszwecke (Tempel, Opfer) und Staatsbauten (Gebäude, Strafsen, Mauern, Brücken, Wasserleitungen, Kloaken etc.) und für Subalternbeamte (Schreiber, Diener etc.). Dazu kamen während der Republik die Militärausgaben: Sold (aes militare, Stipendium), Verpflegung (an-nona), Maschinen; später Ausgaben für die Marine. In der Kaiserzeit wuchsen die Ausgaben ins ungeheure: für den Hofstaat, die ' Volksspenden, Staatsdiener, Post- und Verkehrswesen u. s. f. Aufserordentliche Ausgaben: für Bewirtung von fremden Fürsten und Gesandtschaften (in der villa publica), für öffentliche Leichenbegängnisse (funera publica), Triumphzüge u. a. Während der Republik stand die Oberleitung der Finanzen
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