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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 177

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 90. Militärische Zucht. 177 bicus) gestellt oder ans der Staatskasse bezahlt. Erst seit Camillas, 406 y. Chr., wird aus dem aerarium je für einen Feldzug Sold bezahlt, jedoch die Kosten für Verpflegung dem Soldaten angerechnet i. Dies hiefs stipem pendere, wovon Stipendium (= sti-pipendium). An Jahressold (stipendium annuum) erhielt in ältester Zeit der legionarius 5 leichte Asse = % Denar täglich, 120 Denare jährlich; der centurio 10 leichte Asse = 2/3 Denar täglich, 240 Denare jährlich; der Reiter 15 leichte Asse = 1 Denar täglich 360 Denare jährlich. Cäsar verdoppelte den Sold: es erhielt der Legionär jährlich 225 Denare, der Prätorianer seit Augustus 720 Denare (täglich zwei Denare), die cohortes urbanae 360 Denare. Die Entschädigung für ein Pferd betrug jährlich 633 Denare (10 000 Asse) und für Fütterung (aes hordaceum) 2000 Asse. Diese Soldauslagen wurden entweder durch Umlage (tributuni) oder durch Beiträge der besiegten Völker aufgebracht. 4. Unterhalt. Das Land oder die Provinz, wo die Armee stand, mufste durch Naturallieferungen die Versorgung des Heeres (annona militaris) bestreiten oder es wurden die Naturallieferungen in Geld umgesetzt (afraeratio, Versilberung). In den großen Magazinen der Provinz wurden die Naturalien aufgehäuft, der Statthalter hat die Oberaufsicht und die primipili verteilen die Lieferungen an die Garnisonen (mansiones), wo die Magazinverwalter (actuarii) das bezügliche Quantum an die Unteroffiziere (optiones) abgeben, die es an die einzelnen Soldaten austeilen. Auf dem Marsche wird der Unterhalt gegen Entschädigung requiriert. Übrigens mufste die Provinz alles stellen: Quartier, Pferde und Saumtiere, Holz, Metall, Putter etc. — An Getreide erhielt der Soldat monatlich 2/3 medimnus (Scheffel). § 90. Militärische Zucht (disciplina militaris). Bei keinem Heere der alten Welt herrschte so strenge Kriegszucht (disciplina militaris) wie bei den Römern. Denn certissima imperii Romani custos severa castrorum disciplina. (Valer. Max. 6, 1.) Die virtus Eomana ruhte großenteils auf ihr. Tausend Jahre hat diese Disciplin die römische Macht erhalten. Im Kriege galt seit der Königszeit unbedingte Subordination (modestia); und schon das alte Bürgerheer hat zur Aufrechthaltung der Ordnung dem Feldheim die höchste Strafgewalt (Imperium) übertragen. Liv. 4, 59: additum deinde omnium maxime tempestivo principum mu-nere, ut . . . decerneret senatus, ut Stipendium miles de publico acciperet, cum ante id tempus de suo quisque functus eo munere esset. Krieg, röm. Altertümer. 2. Axifl. i o
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