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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 213

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
112. Die priesterliche Verfassung im allgemeinen. 213 y. Chr. hatten die Römer auf Anraten der Sibyllinen und des delphischen Orakels das Bild der Grötterniutter (einen Steinfetisch) nach Rom bringen lassen und fortan wurde dieser asiatische Kult hier mit orientalischem Prunke gefeiert. Phrygische Priester (Galli) waren mit nach Rom gekommen; der Tempel der magna mater lag neben dem des palatinischen Apollo. Ihr Fest mit scenischen Spielen (Megalesia) fand Yom 4.—10. April statt. 3. Seit dem letzten Jahrhundert drangen die ägyptischen Kulte Von Isis, Osiris, Serapis, ferner des Harpokrates und Anubis, dann der syrische Dienst der Dea Syria von Hierapolis und des persischen Mithras in der Stadt ein. Alle diese ausheimischen Kulte fanden in Rom eifrige Pflege, während die älteren reineren Gottesdienste untergingen. Der Kastorkult war schon 485 v. Chr., der Dienst des Äskulap 291, die erycinische Venus 217 in die Stadt eingeführt. Doch war die Einführung fremder Gottesdienste durch Privatleute untersagt nach dem Satze: ut deus non sit, nisi cui esse permiserit senatus. Auch der Dienst der Sibyllen (wahrsagender Frauen) war von Griechenland oder Kleinasien nach Cumae und von da in Latium in Übung gekommen, wiewohl wir einem ähnlichen, uralten und echt italischen Dienste schon frühe in Latium und in Etrurien begegnen; vgl. die Carmentis, Albunea, Egeria u. a. Ii. Der Dienst gegen die Götter (Kultus). Hier sind zu betrachten die Personen, Orte, Handlungen und Zeiten des Kultes. A. Die Kultuspersonen. § 112. Die priesterliche Verfassung im allgemeinen. Ursprünglich war der König der oberste Priester, welcher die sacra publica besorgte. Aber schon Numa soll eine priesterliche 'S erfassung (constitutio religionum, daher auctor divini iuris, Liv. 1, 42) gegeben und die meisten Priesterkollegien eingesetzt haben. Numa religionibus et divino iure populum devinxit. Tac. ann. 3, 26. Mit Errichtung der Republik gingen die Funktionen des Königs an die Iiiester über. Man hat aber zu unterscheiden zwischen eigentlichen Priestern und Kollegien oder Kommissionen you sachverständigen Laien. Erstere, die sacerdotes, besorgten den Dienst dei einzelnen Gottheit; die Kollegien waren nur Laienkommissionen, welche über die Traditionen des Kultes wachten. Höchste Aufsichtsbehörde war der Senat, der namentlich die Reinhaltung der Staatsreligion beaufsichtigte. Die Römer unterschieden sämtliche Kollegien in summa (amplissima) collegia, d. i. in die großen
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