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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 280

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
280 § 134. Die Nahrung. weilen wurde der fertig gedeckte Tisch herein und vor die Gäste gestellt, und dann, wenn gegessen war, wieder weggetragen, woher die Ausdrücke entstanden: mensarn ponere für auftragen und mensam tollere, auferre, removere (Cic. in Pis. 27. Verg. Aen. 1, 216) für abtragen. Tisch- und Tafeltücher (mantelia) finden wir erst seit den Kaisern, Servietten (mappae) schon etwas früher {Hör. sat. 2, 8, 63: Yarius inappa com-pescere risum vix poterat). Übrigens pflegte der Gast die Serviette mitzubringen und in ihr nahm er Speisen vom Nachtische und Gastgeschenke (di6 bekannten xenia) mit sich nach Hause. Bei Tische erschien man in der leichten farbigen vestis cenatoria (synthesis § 132) und statt des schweren calceus trug man Sandalen. — Als Efswerkzeuge gebrauchte man nur einen kleineren Löffel (cochlear) und einen gröfseren (ligula). Messer und Gabel brauchte der Römer nicht, da alle Speisen vom Vorschneider (scissor) zerlegt waren. Auf keinem Tische durfte das Salzfafs (salinum) fehlen, da die mola salsa zum Opfern nötig war (Hör. Od. 2, 16, 14: vivitur parvo bene, cui pa-ternum Splendet in mensa tenui salinum). 3. Trinkgelage (comissatio, von edo, gr. au[A-oaiov). Dieses ist verschieden von dem convivium oder der cena und sclilofs sich bisweilen an die Mahlzeiten an oder wurde besonders am späten Abend veranstaltet (Liv. 40, 7: quin comissatum ad fratrem imusp). A or dem Gelage salbte und bekränzte man sich, am liebsten mit Rosen, Lorbeer, Myrten, Epheu, Eppich etc. (coronae convivales) ; der Boden des Triklinium wurde mit Blumen bestreut, ein Trinkkönig (rex, magister oder arbiter bibendi, Cic. Cat. mai. 14, 46 und Hör. Od. 2, 7, 25) erwählt, welcher die Mischung des Aveines und die Zahl der zu trinkenden Cyathi bestimmte. Cicero beschreibt uns Yerr. 5, 11 eine_ solche comissatio, die Yerres in Sizilien hielt, und vergleicht das Ende derselben mit dem Schlachtfelde von Cannae. Man nannte dies Graeco more bibere, wobei man sich zutrank {bene tibi, bene te, vivas, Z°^P£) und die Gesundheit ausbrachte (sa-lutem propinare. Ygl. Cic. Yerr. 1, 27. Tusc. 1, 40). Würfelspiel, Gesang und Musik waren sehr oft mit diesen Gelagen verbunden. § 134. Die Nahrung. a) Das Hauptnahrungsmittel und Nationalgericht der älteren Römer war der aus dem Weizen (far, ador) bereitete Mehlbrei (puls, pulmentum), der zugleich die Stelle des Brotes vertrat. Das Korn stampfte die Hausfrau oder der Knecht in einem Mörser; Müller und Bäcker kannte die alte Zeit nicht. Eigentliches Brot war erst seit 170 v. Chr. allgemein, in welchem Jahre die erste Bäckerzunft in Rom entstand. Man buck jetzt grobes Kleien- wie feines Weizenbrot (panis siligineus); ersteres (panis ater, cibarius und plebeius genannt) war das Brot der Armen und der Landleute.
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